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| VGH Hessen, 01.12.1982 - IV TG 81/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 HBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.193
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Erteilung einer Befreiung
Die Zahl der Vollgeschosse wird schließlich für jeden dieser Teile berechnet, ausschlaggebend ist am Ende der Teil mit der höheren Vollgeschossanzahl (…allgemeine Meinung, vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2003 - 6 B 98.959 -juris Rn. 25 bis 28;… OVG NRW, U.v. 18.4.1991 - 11 A 696/87 - juris Rn. 70/71 m.w.N.; HessVGH, B.v. 1.12.1982 - IV TG 81/82 - BRS 39 Nr. 103; NdsOVG, U.v. 25.3.1980 - 1 A 29/79 - BRS 36 Nr. 123). - OVG Thüringen, 19.03.2018 - 1 EO 770/17
Abstandsflächenberechnung bei großflächigen Abgrabungen auf dem Baugrundstück - …
Rn. 14 Der Grundsatz, dass auf die natürliche Geländeoberfläche abzustellen ist, erfährt aber nicht nur Einschränkungen durch eine anderweitige Festlegung in einem Bebauungsplan oder durch die Baugenehmigungsbehörde, die hier wohl nicht vorliegt (zur Möglichkeit einer konkludenten Festsetzung der Geländeoberfläche durch Genehmigung entsprechender Bauvorlagen vgl. aber: Hess. VGH, Beschluss vom 01.12.1982 - IV TG 81/82 - BRS 39 Nr. 103; SächsOVG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 S 200/97 - … - OVG Thüringen, 07.05.2024 - 1 KO 807/20
Nachbarklage gegen Mehrfamilienwohnhaus, Bemessung von Abstandsflächen bei auf …
Rn. 34 Der Grundsatz, dass auf die natürliche Geländeoberfläche abzustellen ist, erfährt aber nicht nur Einschränkungen durch eine anderweitige Festlegung in einem Bebauungsplan oder durch die Baugenehmigungsbehörde, die hier wohl nicht vorliegt (zur Möglichkeit einer konkludenten Festsetzung der Geländeoberfläche durch Genehmigung entsprechender Bauvorlagen vgl. aber: Hess. VGH, Beschluss vom 01.12.1982 - IV TG 81/82 - BRS 39 Nr. 103; SächsOVG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 S 200/97 - … - VGH Hessen, 18.03.1987 - 3 OE 84/83
Einhaltung der Mindestabstandsfläche
Beide Abschnitte sind nicht als Einheit anzusehen, sondern getrennt zu betrachten, wobei jedoch das Treppenhaus als untergeordneter Gebäudeabschnitt als Beurteilungsgrundlage für den Wohnteil außer Betracht bleiben kann(vgl. Hess. VGH, B. v. 01.12.1982 - IV TG 81/82 - BRS 39 Nr. 103). - VG Halle, 18.07.2011 - 4 A 320/09
Schmutzwasserbeitrag für Wohngebäude mit versetztem Gebäudeteilen
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