Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.07.1978 - IV TH 14/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 444
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86
Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnraumbegriff
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 -- 4 TH 2808/86 -- Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.Rn. 21 Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).
- VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89
Sofort vollziehbare Anordnung, die zweckfremde Nutzung von Wohnräumen zu beenden …
Dies kann die Behörde mit Hilfe der landesrechtlichen Sicherheits- und Ordnungsgesetze (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- = NJW 1979, 444, 445).Dementsprechend kann -- und wird meistens -- die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und gerechtfertigt sein (Hess. VGH, u.a. Beschlüsse v. 10.07.1978, IV TH 14/77, in Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr. 1988, 27 m.w.N. u. v. 20.03.1989, 4 TH 408/86; ständ. Rspr.).
- VGH Hessen, 14.09.1988 - 4 TH 18/88
Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Nutzung als Anwaltskanzlei
Rn. 12 Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess.VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.Rn. 18 Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978, a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 2 Ss 22/95 Die Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW 1981, 2312, 2313; OLG Frankfurt NJW 1978, 957 f.; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 311, 312; Senat B.v. 09.06.1992 - 2 Ss 52/92; OLG Köln NStZ 1983, 31 ; OLG Stuttgart B.v. 19.03.1992 - 1 Ss 60/92; AG Freiburg NJW 1991, 1121 = NStE Nr. 1 zu Artikel 6 § 1 MRVerbG; BVerwGE 59, 195, 200 = NJW 1980, 1970, 1971; BayVGH ZMR 1993, 137; OVG Berlin N]W 1977, 314 f.; HessVGH NJW 1979, 444, 445; WM 1990, 550, 591; OVG Frankfurt WM l988 266) ist dieser relativ weiten Auslegung des Tatbestands des Artikel 6 § 1 Abs. 1 MRVerbG ebenso gefolgt, wie sich ihr auch die ganz herrschende Auffassung in der Literatur (…Schmidt-Futterer/Blank Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. Teil E Rdnr. 46;… von Brunn in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. II Rdnr. 24, 25;… Köhler Handbuch der Wohnraummiete § 4 Rdnr. 4 a; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender Wohnungsbaurecht Kap. Zweckentfremdungsverbot Anm. 5.3;… Böhle Zweckentfremdung von Wohnraum [1994] Artikel 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG Rdnr. 59-61: Nenstiel ZMR 1994, 1, 3) angeschlossen hat.
- VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung für freiberufliche Tätigkeit
Rn. 7 Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 444) und des bis zum 01.08.1987 für das Rechtsgebiet Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zuständigen 5. Senats (Hess. VGH, B. v. 04.03.1986 - 5 TH 906/85 -) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein (vgl. auch VGH Bad.-Württ., B. v. 09.11.1982 - 10 S 1906/82 - ESVGH 33, 155 ). - VGH Hessen, 05.11.1985 - 5 TE 2142/85 Die Beschlußgebühr nach Ziff. 1208 der Anlage 1 zum GKG bestimmt sich nach dem Wert, der noch Gegenstand der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist, somit nach der Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die bis zur Erledigung der Hauptsache entstanden sind (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 10. Juli 1978 - IV TH 14/77 - , HessVGRspr. 1979 5.17); sie ist damit im vorliegenden Fall nach einem Wert in Höhe von 6.393,80 DM (2.552,-- DM Gerichtskosten + 3.841,80 DM außergerichtliche Kosten) zu ermitteln und beläuft sich - nach der genannten Tabelle - auf 140,- DM.
- VGH Hessen, 01.10.1992 - 4 TH 2670/91
Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot: Mauerdurchbruch zwischen Wohnung und …
Rn. 8 Die sofortige Vollziehung der nach alledem rechtmäßigen Verfügung ist zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Anwaltsblatt 1988, 494 = HessVGRspr. 1988, 27 m.w.N.) eilbedürftig und damit gerechtfertigt. - VGH Hessen, 06.03.1992 - 4 TH 1739/91
Zweckentfremdung von Wohnraum - zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Anordnung
Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung kann nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Anwaltsblatt 1988, 494 = HessVGRspr. 1988, 27 m.w.N.) eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein. - VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 364/89
Zweckentfremdung von Wohnraum; Gebot, den Wohnraum der Wohnnutzung zuzuführen
Durch die gesetzliche Ermächtigung des Art. 6 § 1 MRVerbG wird auch der Tatbestand des Leerstehenlassens von Wohnraum erfaßt (BVerfGE 38, 348, 363 f.; BVerwG NJW 1980, 1970 m.w.N.; Hess. VGH NJW 1979, 444, 445 m.w.N. auch zur Gegenmeinung; Schwender in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, Zweckentfremdungsverbot Anm. 5.3 m.w.N.) . - VG Berlin, 13.07.1979 - 13 A 337.78
Erteilung einer Genehmigung zum Leerstehen von Mietwohnungen; Verpflichtung zum …
Bei der Regelung handelt es sich um ein repressives Verbot mit einem Befreiungsvorbehalt, der seine Wirkung, wie die Kammer in ihrem oben bezeichneten Beschluß bereits ausführlich dargelegt hat, nicht voll entfalten könnte, wenn die Nutzung nicht im Wege des Verwaltungszwangs durchgeführt werden dürfte (vgl. zur Frage des Verwaltungszwangs VGH Kassel in NJW 1979 S. 444; zweifelnd OVG Berlin NJW 1977 S. 314;… ablehnend OVG Hamburg a.a.O.).
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