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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.11.1976 - IV TH 70/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,19369
VGH Hessen, 10.11.1976 - IV TH 70/76 (https://dejure.org/1976,19369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1976 - IV TH 70/76 (https://dejure.org/1976,19369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1976 - IV TH 70/76 (https://dejure.org/1976,19369)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1976 - IV TH 70/76
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß dieses "besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung‟ ( § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ) nur dann vorliegt, wenn die Vollziehung aus wichtigen Gründen sofort erfolgen muß, also eilbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Senats v. 28.6. 1965 - BIV 21.65 -, ESVGH 15, 153, und v. 28.2. 1975 - IV Q 58/74 -).
  • VGH Hessen, 28.02.1975 - IV Q 58/74
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1976 - IV TH 70/76
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß dieses "besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung‟ ( § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ) nur dann vorliegt, wenn die Vollziehung aus wichtigen Gründen sofort erfolgen muß, also eilbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Senats v. 28.6. 1965 - BIV 21.65 -, ESVGH 15, 153, und v. 28.2. 1975 - IV Q 58/74 -).
  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Dabei ist auch von Bedeutung, daß es zur Vermeidung unnötige r, Investitionen im öffentlichen Interesse liegt, zur Nachahmung bereite Bauherren davon abzuhalten, sich zu Dispositionen verleiten zu lassen, die sich später als sinnlos erweisen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluß vom 05.04.1965 - I B 83/64 - BRS 16 Nr. 120 und zur Vorbildwirkung auch Hess. VGH, Beschluß vom 30.05.1984 - TH 61/83 - und vom 11.10.19,76 - IV TH 70/76 - BRS 30 Nr. 182).
  • VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85

    Baugenehmigungspflichtige Wohnwagen-Aufstellung

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann der Fall, wenn die Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes aus wichtigen Gründen sofort erfolgen muß, also eilbedürftig ist (Hess. VGH, B. v. 20.03.1981 - IV TH 20/81 - BRS 38 Nr. 66, B. v. 10.11.1976 - IV TH 70/76 - HessVGRspr. 1976, 90 = BRS 30 Nr. 182).
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