Rechtsprechung
| BDiszG, 18.02.1997 - IV VL 20/96 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- BDiszG, 18.02.1997 - IV VL 20/96
- BVerwG, 26.05.1997 - 1 D 44.97
- BVerwG, 03.11.1998 - 1 D 44.97
- BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.05.1997 - 1 D 44.97
Beamtenrecht - Keine Prozeßkostenhilfe im Disziplinarverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 1 DB 24.96 - Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 D 63.92 - Beschluß vom 18. Oktober 1989 - BVerwG 1 D 50.89 -, jeweils mit weiteren Nachweisen) kann dem zugleich mit der Berufung gegen das Urteil des Bundesdisziplinargerichts - Az.: IV VL 20/96 - gestellten Antrag der Beamtin vom 16. April 1997 auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Disziplinarverfahren nicht entsprochen werden.
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