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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1970 - IV ZA 5/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1910
BGH, 22.04.1970 - IV ZA 5/70 (https://dejure.org/1970,1910)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1970 - IV ZA 5/70 (https://dejure.org/1970,1910)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1970 - IV ZA 5/70 (https://dejure.org/1970,1910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehen eines fortgesetzten Ehebruches auf Grund der Nachwirkung einer tiefgreifenden Geisteserkrankung - Geltendmachung eines Ehebruches mittels einer Geburtsurkunde - Vorliegen eines Scheidungsgrundes bei Feststellung des Verschuldens für einen Ehebruch - Stützen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1320
  • MDR 1970, 996
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Ob diese Urkunde die mit ihr unter Beweis gestellte Tatsache, die zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung geführt hätte, im Rahmen des früheren Prozeßstoffes (BGHZ 33, 333, 335 [BGH 07.06.1960 - VIII ZR 215/59]; BGH NJW 1970, 1320 Nr. 13) beweist, ist erst in dem die Begründetheit der Restitutionsklage betreffenden Verfahrensabschnitt zu prüfen.

    Dafür genügt, daß mit der Urkunde Umstände, die zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung im Vorprozeß geführt hätten, bewiesen werden sollen (BGH NJW 1970, 1320 Nr. 13).

    Daß dabei der mögliche Beweiswert der Urkunde in Betracht gezogen wird, widerspricht der späteren, in NJW 1970, 1320 Nr. 13 veröffentlichten Entscheidung desselben Senats.

    Für diese Feststellung dürfen nur der Prozeßstoff des früheren Verfahrens, die vom Restitutionskläger im Zusammenhang mit den Urkunden neu aufgestellten Behauptungen und als Beweismittel nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise und die Urkunden berücksichtigt werden (BGHZ 38, 333, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]; BGH NJW 1970, 1320 Nr. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage …

    Die erforderliche zeitliche Trennung zwischen der Errichtung der Urkunde von der in ihr bezeugten Tatsache ergibt sich bei Geburtsurkunden daraus, dass sie außer der Tatsache der Geburt auch die - gegebenenfalls vor der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses liegende - Tatsache der zurückliegenden Empfängnis bezeugt (BGH, Urteil vom 28.05.1951 - IV ZR 6/50 - BGHZ 2, 245 unter Hinweis auf RG, RGZ 123, 304 und RG, HRR 1933, 1621; BGH, Entscheidung vom 14.12.1966 - IV ZR 241/65 - BGHZ 46, 300; BGH, Beschluss vom 22.04.1970 - IV ZA 5/70 - NJW 1970, 1320; juris Rz 8; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1973 - 1 U 116/72 - NJW 1973, 2031; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.04.1975 - 7 U 126/74 - NJW 1975, 2024).
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