Rechtsprechung
| BGH, 06.08.2025 - IV ZA 9/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 81 Abs. 1 Satz 1 GNotKG, § 81 Abs. 6 Satz 1 GNotKG, § 3 Abs. 2 GKG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.07.2024 - IV ZR 84/22
Auszug aus BGH, 06.08.2025 - IV ZA 9/23
Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2024 - IV ZR 84/22, juris Rn. 2;… vom 31. Mai 2023 - IV ZR 402/22, juris Rn. 2).Die inhaltliche Richtigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses - hier der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch den Senat - oder der darin enthaltenen Kostenentscheidung kann dagegen nicht mehr überprüft werden (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2024 - IV ZR 84/22, aaO; BGH…, Beschluss vom 8. November 2023 - IX ZB 3/23, juris Rn. 4).
- BGH, 08.11.2023 - IX ZB 3/23
Erinnerung gegen Gerichtskostenansatz: Prüfung der dem Kostenansatz …
Auszug aus BGH, 06.08.2025 - IV ZA 9/23
Die inhaltliche Richtigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses - hier der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch den Senat - oder der darin enthaltenen Kostenentscheidung kann dagegen nicht mehr überprüft werden (…Senatsbeschluss vom 18. Juli 2024 - IV ZR 84/22, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - IX ZB 3/23, juris Rn. 4). - BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 06.08.2025 - IV ZA 9/23
Die Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (…Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2024 - IV ZR 84/22, juris Rn. 2; vom 31. Mai 2023 - IV ZR 402/22, juris Rn. 2). - BGH, 29.07.2024 - IV ZB 35/23
Auszug aus BGH, 06.08.2025 - IV ZA 9/23
Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 81 Abs. 1 Satz 1 GNotKG) Erinnerung, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 81 Abs. 6 Satz 1 GNotKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2024 - IV ZB 35/23, juris Rn. 3 m.w.N.), ist jedoch unbegründet.
- BGH, 05.01.2026 - IV ZB 17/25 Rn. 2 II. Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 81 Abs. 1 Satz 1 GNotKG) Erinnerung der Beschwerdeführerin, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 81 Abs. 6 Satz 1 GNotKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2025 - IV ZA 9/23, juris Rn. 1 m.w.N.), hat keinen Erfolg.
Rn. 3 Die gegen den Kostenansatz allein statthafte Erinnerung kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschluss vom 6. August 2025 - IV ZA 9/23, juris Rn. 1 m.w.N.).
Die inhaltliche Richtigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses - hier der Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch den Senat als unzulässig - oder der darin enthaltenen Kostenentscheidung kann dagegen nicht mehr überprüft werden (Senatsbeschluss vom 6. August 2025 aaO m.w.N.).
- BGH, 24.10.2025 - IV ZB 18/25 Über sie entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG der Einzelrichter, nachdem die Kostenbeamtin nicht abgeholfen hat (Senatsbeschluss vom 6. August 2025 - IV ZA 9/23, juris Rn. 1).
Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz kann aber nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschlüsse vom 6. August 2025 - IV ZA 9/23, juris Rn. 1;… vom 31. Mai 2023 - IV ZR 402/22, juris Rn. 2).
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