Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung durch eine zuverlässige Kanzleikraft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Wiedereinsetzung bei Verstoß gegen Einzelweisung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.05.1997 - 6 O 832/97
- OLG Nürnberg, 16.12.1997 - 8 U 2066/97
- BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine …
Auszug aus BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98
Erteilt ein Prozeßbevollmächtigter unter Abweichung von einer bestehenden Kanzleiorganisation einer zuverlässigen Kanzleikraft eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die einzuhaltende Frist gewahrt worden wäre, dann trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist verstreicht (BGH, Beschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45 = VersR 1996, 348 m.w.N.). - BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98
Vielmehr war der Beklagten Wiedereinsetzung zu gewähren mit der Folge, daß der Verwerfungsbeschluß gegenstandslos geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 21. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM ZPO § 519b Nr. 9 und vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67 - NJW 1968, 107). - BGH, 12.07.1967 - IV ZB 21/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98
Vielmehr war der Beklagten Wiedereinsetzung zu gewähren mit der Folge, daß der Verwerfungsbeschluß gegenstandslos geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 21. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM ZPO § 519b Nr. 9 und vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67 - NJW 1968, 107).
- BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung einer Einzelanweisung …
Erteilt ein Prozeßbevollmächtigter unter Abweichung einer bestehenden Kanzleiorganisation einer zuverlässigen Kanzleikraft eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die einzuhaltende Frist gewahrt worden wäre, dann trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist verstreicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98, NJW 1999, 429; 25. März 1998 - IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2 und vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, VersR 1996, 348 jeweils m.w.N.). - BGH, 01.02.2001 - I ZB 39/00
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung einer Einzelanweisung
Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Fristwahrung in der Kanzlei kommt es bei einer derartigen Einzelanweisung nicht an (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; Beschl. v. 23.4.1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; Beschl. v. 18.3.1998 - XII ZB 180/96, NJW-RR 1998, 1360; Beschl. v. 25.3.1998 - IV ZB 1/98, Umdr. - BGH, 21.11.2000 - VIII ZB 24/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Das gleiche gilt für die in dem Handbuch enthaltenen allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen bei Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen durch Boten zum Nachtbriefkasten sowie zur Streichung von Fristen "bei endgültiger Erledigung der Sache", zu welchen mit der Beschwerdebegründung erstmals vorgetragen worden ist; denn vorliegend ist eine konkrete Einzelanweisung erteilt worden, die bei ihrer Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschluß vom 23. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930 f; BGH…, Beschluß vom 18. März 1998 aaO; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2; BGH…, Beschluß vom 6. Juli 2000 aaO). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02
Fortbildung des Rechts
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist mehrfach ausgesprochen worden, daß es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (s. nur BGH, Beschl. v. 11. Februar 1998, XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787, 788; Beschl. v. 25. März 1998, IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2, jew. m.w.N.).
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