Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1977 - IV ZB 10/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Persönliche Rechtsmitteleinlegung durch einen luxemburgischen Staatsangehörigen in Unkenntnis des Anwaltszwangs und dadurch bedingte Versäumung der Berufungsfrist - Glaubhaftmachung der Verhinderung an der rechtzeitigen Berufungseinlegung durch einen unabwendbaren Zufall ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 646
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
b) Die Statthaftigkeit eines unter der Herrschaft neuen Rechts eingelegten Rechtsmittels bestimmt sich - ebenso wie dessen sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen - regelmäßig nach dem geänderten Recht (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1977 - I ARZ 584/77 - NJW 1978, 427; Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 10/77 - NJW 1978, 889 f.; RGZ 135, 121, 123; RG JW 1925, 362, 363;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1 EGZPO Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 12.07.1984 - VII ZB 10/84
Zulässigkeit einer nicht von einem am Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt …
Der durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1977 (IV ZB 10/77 = VersR 1977, 646) entschiedene Fall lag anders.
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