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| BGH, 13.11.1991 - IV ZB 11/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsbegründungspflicht - Rechtsanwaltspflicht - Fristversäumung - Irrtümliche Verwechslung der Eingangsstelle - Einlaufstelle des OLG
Papierfundstellen
- VersR 1992, 849
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17 Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6;… III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14;… XI ZB 14/17 - Rdnr. 9;… VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).
- BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - …
Sie wendet sich auch nicht gegen die zutreffende Auffassung des Oberlandesgerichts, das aus der Unkenntnis dieser Vorschriften erwachsene Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten werde durch eine etwaige Verzögerung der Abgabe durch das Landgericht nicht ausgeräumt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 - VersR 1990, 799;Beschlüsse vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 - VersR 1992, 849 undvom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154).
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