Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1950 - IV ZB 111/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- NJW 1951, 153
- MDR 1951, 151
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen, 19.06.2024 - 3 A 496/23
Eingang eines per beA übermittelten Antrags auf Zulassung der Berufung im EGVP …
Denn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass beim Eingang einer Rechtsmittelschrift bei der unzuständigen Stelle (Gericht oder Behörde) am letzten oder vorletzten Tag der Frist eine - sachgemäße - Durchsicht und rechtzeitige Weiterleitung an das zuständige Gericht nicht in Betracht kommt (…BSG, Beschl. v. 10. Dezember 1974 - GS 2/73 -, juris Rn. 33; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/50 -, NJW 1951, 153;… vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.2865 -, juris Rn. 7;… OVG NRW, Beschl. v. 5. Oktober 2004 - 9 A 2365/02 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.). - BFH, 10.02.1971 - I R 97/70
Klage - Richtiges Gericht - Richtiger Ort - Prozeßbevollmächtigter - Anschrift
Nach der Rechtsprechung des BGH muß sich der Prozeßbevollmächtigte bei Einlegung eines Rechtsmittels davon überzeugen, daß alle wesentlichen Erfordernisse erfüllt sind, insbesondere auch, ob das Rechtsmittel für die richtige Partei eingelegt ist (BGH-Beschluß VI ZB 21/69 vom 28. Januar 1970, Versicherungsrecht 1970 S. 421; BGH-Urteil III ZR 327/54 vom 26. Juni 1956, Versicherungsrecht 1956 S. 590), ferner, ob die Berufungsschrift an das Oberlandesgericht (und nicht an das Landgericht) gerichtet ist (BGH-Beschluß IV ZB 111/50 vom 20. Dezember 1950, NJW 1951, 153). - BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Irrtümliche Parteibezeichnung in der Berufungsschrift - Verfristung des …
Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (RG JW 1934, 1656 sowie die Entscheidungen des BGH vom 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/56 - NJW 1951, 153 und vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 - VersR 1956, 590).
- BGH, 14.06.1967 - IV ZR 92/66
Rechtsmittel
(BGH Beschluß vom 20. Dezember 1950, IV ZB 111/50, NJW 1951, 153 Nr. 6; Urteil vom 28. Juni 1956, III ZR 327/54, LM Nr. 2 zu § 553 ZPO). - BGH, 28.06.1965 - VIII ZB 11/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Wird zunächst davon abgesehen, daß der Rechtsanwalt der Berufungsschrift einen Berichtigungsschriftsatz nachgesandt hat, so hätte er sich bei einer solchen Sachlage, wie der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Falle bereits entschieden hat, unter keinen Umstanden darauf verlassen dürfen, daß die Berufungsschrift noch rechtzeitig einem Beamten vorgelegt werden würde, der sie als Irrläufer erkennen und die fristgerechte Weiterleitung an das Oberlandesgericht veranlassen würde (Beschluß des BGH vom 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/50 - = LM ZPO § 233 Nr. 4). - BGH, 28.11.1961 - I ZB 17/61
Rechtsmittel
Der Auffassung des Kammergerichtes, die in Übereinstimmung steht mit dem Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/50 (LM § 233 ZPO Nr. 4 = NJW 1951, 153), ist zuzustimmen.
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