Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1993 - IV ZB 13/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Richtigkeit und Vollständigkeit von erteilten Auskünften - Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - IV ZB 13/93
Dieses Interesse ist in erster Linie danach zu bewerten, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Abgabe der Versicherung erfordert (…BGH, Beschlüsse vom 25. September 1989 - II ZR 87/89 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 16; vom 1. April 1992 - VIII ZB 2/92 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 18). - BGH, 30.01.1991 - XII ZB 156/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - IV ZB 13/93
Denn die Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung soll sie veranlassen, ihre Angaben zuvor erforderlichenfalls zu berichtigen und zu vervollständigen (BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - XII ZB 156/90 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 8). - BGH, 25.09.1989 - II ZR 87/89
Streitwertfestsetzung für die Revisionsinstanz - Klage auf Abgabe der …
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - IV ZB 13/93
Dieses Interesse ist in erster Linie danach zu bewerten, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Abgabe der Versicherung erfordert (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1989 - II ZR 87/89 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 16;… vom 1. April 1992 - VIII ZB 2/92 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 18).
- BGH, 18.12.1996 - VIII ZB 33/96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstand …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, setzt ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse voraus, daß gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muß, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schutzwürdige wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 13/93, in JURIS dokumentiert, und vom 22. Februar 1995 - IV ZB 20/94 = NJW-RR 1995, 764).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.