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| BGH, 10.05.1961 - IV ZB 142/61 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1465 (Ls.)
- MDR 1961, 667
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 723/80
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Besteht das Hindernis in der Armut des Rechtsuchenden und wird seine Behebung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuches angestrebt, beginnt die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO, wenn die Bewilligung des Armenrechts der rechtsuchenden Partei oder ihrem Vertreter mitgeteilt wird (BGHZ 30, 226, 229; BGH Beschluß vom 10. Mai 1961 - IV ZB 142/61 - LM ZPO § 234 Nr. 14).Dasselbe muß auch deshalb gelten, weil Rechtsanwalt N. den Beklagten im Armenrechtsverfahren vertreten hatte (vgl. BGH Beschluß vom 10. Mai 1961 aaO).
- BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das in der Armut einer Partei zu sehende Hindernis i.S. von § 234 Abs. 2 ZPO dann behoben ist, wenn dieser oder ihrem Prozeßbevollmächtigten der die Armenrechtsbewilligung enthaltende Beschluß zugegangen ist (BGH Beschl. v. 10. Mai 1961 - IV ZB 142/61 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 14 und Beschluß vom 25. Juni 1963 - VI ZB 5/63 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 17).
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