Rechtsprechung
| BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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ZPO § 233 Fd
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 233 Fd
- JurPC
ZPO § 233
Elektronischer Fristenkalender - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Elektronischer Fristenkalender - Büroorganisation - Organisationsverschulden - Prozeßbevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Organisationsverschulden bei Führen eines elektronischen Fristenkalenders
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Mindeststandard für PC-Kalender
Papierfundstellen
- NJW 2001, 76
- MDR 2001, 177
- VersR 2001, 85
- BB 2000, 2440
- BB 2000, 2440 Ls
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Die gegen die Versagung der Wiedereinsetzung durch das Oberlandesgericht eingelegte sofortige Beschwerde hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 2. März 2000 zurückgewiesen (V ZB 1/00, NJW 2000, 1957).Zu Recht hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des V. Zivilsenats vom 2. März 2000 (aaO) dem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist versagt und die Berufung verworfen.
- BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im …
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört ferner nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Anordnung, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (so unter anderem schon Beschluß vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - FamRZ 1991, 423 = BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 und Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - VersR 1996, 1298). - BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört ferner nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Anordnung, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (…so unter anderem schon Beschluß vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - FamRZ 1991, 423 = BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 und Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - VersR 1996, 1298).
- BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91
Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Ist die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1992 - VI ZB 9/92 - NJW-RR 1992, 1277 f. und vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91 - NJW-RR 1991, 1150 f.). - BGH, 09.06.1992 - VI ZB 9/92
Sorgfaltspflichten bei Fristenkontrolle
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Ist die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1992 - VI ZB 9/92 - NJW-RR 1992, 1277 f. und vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91 - NJW-RR 1991, 1150 f.). - BGH, 02.04.1998 - IX ZB 131/97
Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Nach dem Beschluß des IX. Zivilsenats vom 2. April 1998 (IX ZB 131/97 - NJW-RR 1998, 1604 unter II 2) erstreckt sie sich nicht auf die Akten, sondern bezieht sich nur auf den Fristenkalender, weil sie dazu dient festzustellen, ob dort noch Sachen eingetragen sind, die keinen Erledigungsvermerk tragen. - BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96
Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler …
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Zuvor hatte der II. Zivilsenat durch Beschluß vom 2. Dezember 1996 entschieden, eine weisungsgemäße abendliche Kontrolle nur des Fristenkalenders, die sich auf die Prüfung beschränke, ob die Fristen im "Häkchen-Verfahren" als erledigt gekennzeichnet seien, aber nicht die Prüfung einschließe, ob die Fristen durch Erstellung und Absendung des fristwahrenden Schriftsatzes tatsächlich eingehalten worden seien, stelle ein anwaltliches Organisationsverschulden dar (II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).
- BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19
Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA
Unabhängig davon ist jedoch den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Büroorganisation nicht genügt, wenn ein elektronischer Fristenkalender so geführt wird, dass am Tag des Fristablaufs zuvor als erledigt gekennzeichnete Sachen überhaupt nicht mehr in der Fristenliste erscheinen und ein vorheriges versehentliches Löschen der Frist daher bei der Endkontrolle am Abend des Tags nicht mehr erkannt werden kann (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - zu II 1 d der Gründe;… vgl. auch OVG Saarland 20. Mai 2014 - 1 A 458/13 - Rn. 9;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 233 Rn. 23). - BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Rn. 10 b) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der Vortrag der insoweit darlegungsbelasteten Beklagten die Ursächlichkeit zwischen der schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung ihres Prozessbevollmächtigten und der Fristversäumung nicht ausräumen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00, NJW 2001, 76, 77;… vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 12 mwN). - BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung …
Ist die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00, NJW 2001, 76, 77, juris Rn. 13;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 10).
- BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des …
Bei dieser Sachlage ist die Ursächlichkeit zwischen der schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung und der Fristversäumung nicht ausgeräumt, weshalb Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00, NJW 2001, 76, 77 m.w.N.;… PG/Milger, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 23 zur beim Antragsteller liegenden Beweislast für die Nichtursächlichkeit eines Fehlers). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25
Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …
Wenn demgegenüber gestrichene oder geänderte Fristen nicht mehr im Kalender sichtbar sind, wird nicht nur ohne erkennbare Notwendigkeit das menschliche Erinnerungsvermögen als häufig sehr wirksames Kontrollinstrument ausgeschaltet und hierdurch der von der Rechtsprechung geforderte Sicherheitsstandard, der durch die Beschäftigung gut ausgebildeter und zuverlässiger Mitarbeiter erreicht werden soll und üblicherweise auch erreicht wird, organisationsbedingt herabgesetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.2000 - IV ZB 17/00 -, juris Rn. 11). - BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
Auch gestrichene und geänderte Fristen müssen erkennbar sein!
Wenn demgegenüber gestrichene oder geänderte Fristen nicht mehr im Kalender sichtbar sind, wird nicht nur ohne erkennbare Notwendigkeit das menschliche Erinnerungsvermögen als häufig sehr wirksames Kontrollinstrument ausgeschaltet und hierdurch der von der Rechtsprechung geforderte Sicherheitsstandard, der durch die Beschäftigung gut ausgebildeter und zuverlässiger Mitarbeiter erreicht werden soll und üblicherweise auch erreicht wird, organisationsbedingt herabgesetzt (vgl. BGH Beschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - NJW 2001, 76, 77). - OLG Frankfurt, 02.07.2024 - 3 UF 43/24
Wiedereinsetzung: Büroorganisation des Anwalts - gestrichene und geänderte …
Der Fristenkalender ist so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist (…BGH v. 9.1.2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 11;… BGH v. 29.10.2019 - VIII ZB 103/18 = NJW-RR 2020, 52, Rn. 13; BGH v. 4.11.2014 - VIII ZB 38/14 = NJW 2015, 253; BGH v. 11.10.2000 - IV ZB 17/00 = NJW 2001, 76;… Rohwetter, a.a.O., Rn. 28).Dies ist auch bei elektronischer Kalenderführung erforderlich (…BGH v. 4.11.2014 - VIII ZB 38/14 = NJW 2015, 253, Rn. 10; BGH v. 11.10.2000 - IV ZB 17/00 = NJW 2001, 76, juris Rn. 11).
Erscheinen gestrichene Fristen nicht mehr im Fristenkalender, so liegt hierin ein Organisationsmangel, denn hierdurch wird ohne erkennbare und auch nicht dargelegte Notwendigkeit das menschliche Erinnerungsvermögen als wirksames Kontrollinstrument ausgeschaltet (BGH v. 11.10.2000 - IV ZB 17/00 = NJW 2001, 76, juris Rn. 11).
- BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor …
Ist die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - IV ZB 17/00, NJW 2001, 76, 77 m.w.Nachw.). - BGH, 20.12.2006 - IV ZB 25/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Die hier bestehende Anweisung, Löschungen erst entweder nach entsprechender Einzelverfügung oder Vorlage eines fristwahrenden Schriftsatzes in der Postmappe vorzunehmen, genügt zunächst den dazu aufgestellten Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - VersR 2001, 85 = NJW 2001, 76 unter I und II 1 c; 2. März 2000 - V ZB 1/00 - NJW 2000, 1957 unter II; 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - FamRZ 1991, 423 unter II).Der Bundesgerichtshof hat deshalb ausgesprochen, dass die Büroorganisation des Rechtsanwaltes zusätzlich auch eine tägliche Ausgangskontrolle umfassen muss, welche sicherstellt, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2000 aaO unter II 1 b m.w.N.;… BGH, Beschlüsse vom 2. März 2000, 9. Juni 1992 und 17. Oktober 1990 jeweils aaO m.w.N.; Beschluss vom 23. September 1998 - XII ZB 99/98 - VersR 1999, 1303 unter a m.w.N.).
- BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und …
Es reicht aus, dass eine mögliche Ursächlichkeit für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00, VersR 2001, 85 unter 2). - BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15
Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine …
- BGH, 06.10.2020 - XI ZB 17/19
Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei: Notierung einer Vorfrist für …
- LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20
Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem …
- BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes …
- OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09
Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der …
- OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem …
- OVG Saarland, 20.05.2014 - 1 A 458/13
Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Führen eines elektronischen …
- OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an einen …
- OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
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