Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1970 - IV ZB 18/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung der Verhinderung zur Fristeinhaltung durch ein unabwendbares Ereignis bei längerer Absenenheit wegen eines Kuraufenthaltes und fehlender Nachsendung der Post an den Kurort
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.03.1974 - VII ZB 10/74
Eigenhändige Unterschrift - Schriftsatzerfordernisse
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist den Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift dann genügt, wenn der Schriftzug individuell und einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich so als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnende Unterschrift seines Namens darstellt (BGHSt 12, 317; BGH NJV 1967, 2310; Urteile vom 21. Januar 1960 - VIII ZR 198/59 - - LM ZPO § 170 Nr. 2; vom 14. Mai 1964 - VII ZR 57/63 - = LM ZPO § 130 Nr. 3; Beschluß vom 22. Dezember 1970 - IV ZB 18/70 - = VersR 1971, 373).
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