Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs - Verschulden bezüglich der Fristversäumung - Prozesskostenhilfe - Armenrecht - Rechtsmittelfrist
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 670
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78
Es stellt sich daher allein noch die Frage, ob sich die Beklagte in böswilliger Absicht unvermögend gemacht hat (BGH LM ZPO § 114 Nr. 16 = NJW 1959, 884). - BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
Rechtfertigung der Wiedereinsetzung bei Antragstellung auf Bewilligung des …
Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78
Im Falle der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs ist eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGH VersR 1976, 965).
- BGH, 17.07.2025 - V ZA 3/25 Im Übrigen kann die Inanspruchnahme von Festgeldanlagen allenfalls dann unzumutbar sein, wenn sie nur mit unangemessenem Verlust verwertet werden können und ein Kredit nicht erlangt werden kann (…vgl. Wieczorek/Schütze/Smidt/Hartmann, ZPO, 5. Aufl., § 115 Rn. 27;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 46. Aufl., § 115 Rn. 22; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. April 1978 - IV ZB 2/78, VersR 1978, 670).
- OLG Nürnberg, 14.08.1997 - 7 WF 2273/97
Verwertung von Bundesschatzbriefen zur Bestreitung der Prozeßkosten
Dort war die Kündigungsmöglichkeit der Geldanlage für weitere 5 Jahre vertraglich ausgeschlossen (Fall des BGH VersR 1978, 670, 671) bzw. hätte sie den Verlust eines zum Vertragsende fälligen Bonus von 14 % zur Folge gehabt (Fall des OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1123 = NJW-RR 1987, 759 ). - BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83
Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung - …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.Nachw.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).
- BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81
Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag - Anforderungen an die …
Zu ihrem glaubhaft zu machenden Sachvortrag gehört dann notwendigerweise die Darlegung, weshalb sie annehmen durfte, zur rechtzeitigen Berufungseinlegung finanziell nicht in der Lage zu sein (…BGH aaO; BGH Beschluß vom 26. November 1957 - VIII ZB 14/57 - NJW 1958, 183; vgl. auch BGH Beschluß vom 5. April 1978 - IV ZB 2/78 - VersR 1978, 670, 671). - BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs nur dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Armenrechtsantrags wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.N.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671). - BGH, 29.11.1978 - IV ZR 125/77
Anspruch auf Einräumung von Miteigentum zur Hälfte an einem Hausgrundstück - …
Im Falle der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs ist eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGH VersR 1978, 670; 1976, 965 m.w.N.).
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