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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4721
BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72

    Fristenwesen - Fristwahrung - Fristversäumung - Vorsorge - Arbeitsunfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ZB 88/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 07.02.1979 - IV ZB 90/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der …

    Dementsprechend hat er nach gefestigter Rechtsprechung Vorkehrungen dafür zu treffen, daß im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozeßhandlungen vornimmt (…BGH, Urt. v. 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 Nr. 18; Beschl. v. 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850;… Beschl. v. 6. März 1990 - VI ZB 4/90, BGHR § 233 ZPO "Erkrankung 1"; Beschl. v. 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271; Beschl. v. 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93, VersR 1994, 1207, 1208; Beschl. v. 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99 (n.v.; Umdruck S. 5)).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …

    Dementsprechend hat er im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß ein Vertreter vorhanden ist oder daß sich das Personal an einen solchen wenden kann (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 19. März 1978, IV ZB 88/77, VersR 1978, 667; Beschl. v. 24. September 1975, VIII ZB 30/75, VersR 1975, 1149).

    Die Neufassung des § 233 ZPO hat auf den Umfang der vom Prozeßbevollmächtigten zu beachtenden Sorgfaltspflichten keinen Einfluß (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, aaO).

  • BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91

    Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist - …

    1977, 374; Beschluß v. 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79, …
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZB 524/81

    Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Rechtsberatung - Urteilszustellung - …

    Wenn er das unterließ, gereichte ihm jedenfalls dieses Verhalten zum Verschulden (BGH Beschluß vom 16. Januar 198o IV ZB 211/79 = VersR 198o, 386 m.N.).
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