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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,951
BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57 (https://dejure.org/1957,951)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1957 - IV ZB 236/57 (https://dejure.org/1957,951)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 (https://dejure.org/1957,951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 2 U 184/57
  • BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57

Papierfundstellen

  • DB 1958, 23
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
    Das Berufungsgericht hat die Berufung mit Recht als unzulässig verworfen; denn die Berufungsfrist, die bisher nicht verlängert worden war, war bereits mit dem 15. Oktober 1957 abgelaufen (BGHZ 5, 275).
  • RG, 25.06.1929 - VII 653/28

    1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt …

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
    An sich ist es möglich, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist auch dann noch zu erteilen, wenn das Rechtsmittel bereits als unzulässig wegen Versäumung der Frist verworfen ist (RGZ 125, 68, 72).
  • RG, 28.02.1930 - VII B 5/30

    Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen …

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
    Durch den Beschluß, durch den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt wird, wird der das Rechtsmittel verwerfende Beschluß, ohne daß er ausdrücklich aufgehoben zu werden braucht, gegenstandslos (RGZ 127, 287).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    So ist in der Rechtsprechung für die Fälle der Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels anerkannt, daß eine bereits ergangene Entscheidung, durch die dieses Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird, mit der Gewährung der Wiedereinsetzung gegenstandslos wird (RGZ 125, 68, 72; 127, 267, 268; BGH Beschluß vom 21. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM Nr. 9 zu § 519 ZPO = VersR 1958, 28, 29 und Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = NJW 1982, 887 m. Nachw.).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der …

    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt war, ist diese Entscheidung indes gegenstandslos geworden (Senatsbeschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM § 519 b ZPO Nr. 9; RGZ 127, 287 f.), ohne daß es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf.
  • BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei ungeeignetem Dateiformat und nicht …

    Einer Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses vom 4. Oktober 2022 bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - juris).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Damit wird der Beschluß vom 9. November 1987, mit dem das Oberlandesgericht die Berufung der Klägerin als unzulässig verworfen hat, gegenstandslos, ohne daß er besonders aufgehoben zu werden braucht (vgl. BGHZ 45, 380, 384; BGH Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM ZPO § 519b Nr. 9; BGH Urteil vom 12. Juli 1968 - IV ZR 703/68 - LM ZPO § 519 Nr. 59).
  • BGH, 14.05.1998 - III ZB 31/97

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wahrung der Frist für die …

    Der Ausspruch des Berufungsgerichts, daß die Berufung als unzulässig verworfen wird, ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Beschl. v. 22. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM ZPO § 519 b Nr. 9).
  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig ist damit gegenstandslos geworden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67 = NJW 1968, 107); einer besonderen Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses vom 25. Juni 1981 bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM § 519 b ZPO Nr. 9).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung - …

    Mit dieser Entscheidung wird der Beschluß des Oberlandesgerichts vom 8. Juli 1987 über die Verwerfung der Berufung ohne weiteres wirkungslos; einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf es nicht (BGH Beschluß vom 22.11.1957 - IV ZB 236/57 - LM ZPO § 519b Nr. 9).
  • BGH, 28.11.1973 - VIII ZB 23/73

    Verschulden - Zugang von Beschlüssen - Wirksamkeit - Zurechnung von Verschulden

    Der angefochtene Beschluß war mithin aufzuheben, der Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen und, weil damit der die Berufung als unzulässig verwerfende Beschluß gegenstandslos wird (BGH Beschl. vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM ZPO § 519 b Nr. 9), die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 12.07.1993 - II ZB 6/93

    Wirkungen eines wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfenen Rechtsmittels …

    Mit dem Beschuß, durch den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt wird, wird der das Rechtsmittel verwerfende Beschluß gegenstandslos, ohne daß er besonders aufgehoben zu werden braucht (vgl. BGH, Beschl. v. 22. November 1957 - IV ZB 236/57, LM ZPO § 519 b Nr. 9).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77

    Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur …

    Hat ein Prozeßbevollmächtigter die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist beantragt, so muß er sich vor Fristablauf vergewissern, ob seinem Antrag entsprochen worden ist, um das Rechtsmittel notfalls noch innerhalb der laufenden Frist begründen zu können (vgl. BGHZ 10, 307; 12, 161, 165 ff sowie BGH, Beschl. v. 22.11.57 - IV ZB 236/57 = VersR 1958, 28 u. v. 20.12.57 - I ZB 3/57 = VersR 1958, 129).
  • BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung …

  • BFH, 20.10.1993 - IX S 6/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO )

  • BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BGH, 16.02.1983 - IVb ZB 6/83

    Büroanweisungen - Zuwiderhandlungen - Fristsachen - Feriensachen - …

  • BGH, 29.03.1979 - VIII ZB 42/77

    Zulassung beim Berufungsgericht - Mehrere Anwälte - Berufungsbegründung - …

  • BGH, 28.03.1989 - VI ZB 9/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess - Keine …

  • BGH, 24.01.1974 - VII ZB 11/73

    Kontrollpflicht - Anwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Verlängerung

  • BGH, 20.12.1957 - I ZB 3/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZB 16/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …

  • BGH, 11.03.1964 - VIII ZB 5/64
  • BGH, 28.06.1965 - VIII ZB 11/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …

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