Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1966 - IV ZB 267/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4114
BGH, 28.09.1966 - IV ZB 267/66 (https://dejure.org/1966,4114)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1966 - IV ZB 267/66 (https://dejure.org/1966,4114)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66 (https://dejure.org/1966,4114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,4114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.06.1975 - IX ZR 268/69

    Rechtsmittel

    Ein Anspruch nach dieser Vorschrift kann bestehen, wenn der Betroffene seine bisherige Berufstätigkeit aus nicht verfolgungsbedingten Gründen nur vorübergehend aufgegeben hatte in der von vornherein bestehenden Absicht, dieselbe Berufstätigkeit in absehbarer Zeit wieder aufzunehmen, und wenn er dann durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an der Verwirklichung dieser Absicht gehindert wurde (BGH RzW 1966, 421 Nr. 30; 1968, 127; Beschlüsse vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66 und vom 10. Mai 1967 - IV ZB 578/66; vgl. weiter BGH RzW 1964, 223 und 322 Nr. 37; 1965, 518; 1966, 214; Beschluß vom 14. Dezember 1971 - IX ZB 625/69).

    Nach der gesetzlichen Regelung steht dem Erblasser dafür, daß er nach der verfolgungsbedingten Unterbrechung seiner Berufsausbildung wegen der Verfolgung auch nicht mehr auf seine frühere Berufstätigkeit als Börsenmakler zurückgreifen konnte, keine Entschädigung zu (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66).

  • BGH, 26.10.1978 - IX ZR 71/73

    Rechtsmittel

    Nach der gesetzlichen Regelung steht der Klägerin dafür, daß sie nach verfolgungsbedingter Unterbrechung dieser Ausbildung nicht auf ihre frühere Erwerbstätigkeit als Sekretärin und Assistentin zurückgreifen konnte, keine Entschädigung zu (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66; Urteil vom 12. Juni 1975 - IX ZR 268/69).
  • BGH, 10.05.1967 - IV ZB 578/66

    Rechtsmittel

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei dieser Sachlage dem Kläger, der das Medizinstudium in Deutschland aus rassischen Gründen aufgeben mußte, nur Ansprüche wegen Schadens in der Ausbildung zustehen können (Senatsurteile RzW 1959, 321 Nr. 23, 1966, 421 Nr. 30 und Beschluß des Senats vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht