Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1223
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO (wie auch nach § 198 Abs. 2 Satz 1 ZPO) die Kenntnis des empfangsberechtigten Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Anwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; BGH VersR 1964, 1079; 1965, 710; 1968, 580; 1972, 151).Das Empfangsbekenntnis ist seinem Wesen nach nichts anderes als eine Zustellungsurkunde (BGH VersR 1968, 379); der Anwalt, dem zugestellt werden soll, ist die Beurkundungsperson (BGHZ 30, 299, 303).
Ob (und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen) im Einzelfall bei einer Zustellung nach § 212 a ZPO (im Gegensatz zu dem Fall einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt: BGH VersR 1968, 1143 = Rpfleger 1969, 87; vgl. auch BGHZ 30, 299, 305 und BGH VersR 1966, 930) etwa Treu und Glauben gebieten Können, die Wirksamkeit der Zustellung nicht an dem Formerfordernis eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses scheitern zu lassen, kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen.
- BGH, 22.12.1970 - VI ZB 18/70
Schriftverkehr - Unterschrift - Fristversäumnis - Unabwendbarer Zufall - Wohnort
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Für die Unterzeichnung des nach § 212a ZPO abzugebenden Empfangsbekenntnisses genügt die Abzeichnung mit dem ersten Buchstaben des Namens nicht, ebensowenig eine sog. Paraphe (BGH VersR 71, 373); anderseits braucht die Unterschrift aber auch nicht unbedingt lesbar sein, sie muß nur individuellen Charakter aufweisen (hier: nahe an die Paraphe heranführendes Schriftbild).Für die Unterzeichnung genügt allerdings nicht die Abzeichnung mit dem ersten Buchstaben des Namens (BGH VersR 1968, 1143) oder eine sogenannte Paraphe (BGH VersR 1971, 373; vgl. auch BGH JZ 1967, 708).
Dabei kann eine Rolle spielen, ob der Unterzeichnende auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH VersR 1971, 373).
- BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
Mangelhaftes schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Das Gesetz versteht unter einer Zustellung aber nicht nur die Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks, die durch jedes Beweismittel nachgewiesen werden könnte, sondern die beurkundete Übergabe; für die Zustellung ist diese strenge gesetzliche Form vorgeschrieben, um jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen (vgl. hierzu grundsätzlich BGHZ 8, 314, 316; 32, 370, 372).Diese Unterschrift ist genauso wesentlich wie z.B. die Unterzeichnung der in den §§ 191 Nr. 7, 212 ZPO vorgesehenen Zustellungsurkunde oder der in den §§ 212 b, 213 ZPO genannten Vermerke durch den jeweils zuständigen Beamten (BGHZ 32, 370, 373).
- BGH, 24.09.1968 - III ZB 26/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Ob (und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen) im Einzelfall bei einer Zustellung nach § 212 a ZPO (im Gegensatz zu dem Fall einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt: BGH VersR 1968, 1143 = Rpfleger 1969, 87; vgl. auch BGHZ 30, 299, 305 und BGH VersR 1966, 930) etwa Treu und Glauben gebieten Können, die Wirksamkeit der Zustellung nicht an dem Formerfordernis eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses scheitern zu lassen, kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen.Für die Unterzeichnung genügt allerdings nicht die Abzeichnung mit dem ersten Buchstaben des Namens (BGH VersR 1968, 1143) oder eine sogenannte Paraphe (BGH VersR 1971, 373; vgl. auch BGH JZ 1967, 708).
- BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67
Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Für die Unterzeichnung genügt allerdings nicht die Abzeichnung mit dem ersten Buchstaben des Namens (BGH VersR 1968, 1143) oder eine sogenannte Paraphe (BGH VersR 1971, 373; vgl. auch BGH JZ 1967, 708). - BGH, 21.03.1974 - VII ZB 2/74
Unterschrift - Rechtsanwalt - Gekrümmte Linie - Anerkennung
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Vielmehr ist erforderlich, daß das Schriftbild individuellen Charakter auf weist, der die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwert (BGH LM ZPO § 170 Nr. 8 = MDR 1960, 396; VersR 1969, 639; 1972, 767; NJW 1974, 1090). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Es genügt, daß ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt (BGHSt 12, 317, 319). - BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO (wie auch nach § 198 Abs. 2 Satz 1 ZPO) die Kenntnis des empfangsberechtigten Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Anwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; BGH VersR 1964, 1079; 1965, 710; 1968, 580; 1972, 151). - BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61
Zustellung an Anwalt
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Das Empfangsbekenntnis muß also sowohl mit dem Datum (BGHZ 35, 236, 238) als auch mit der eigenhändigen Unterschrift des Rechtsanwalts versehen sein. - BGH, 14.05.1964 - II ZR 245/62
Verlautbarung eines im schriftlichen Verfahren gefällten Urteils
Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Solange der Rechtsanwalt das vorgeschriebene Empfangsbekenntnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt hat, liegt somit eine wirksame Zustellung nach § 212 a ZPO (oder nach § 198 Abs. 2 Satz 1 ZPO) nicht vor (so zuletzt BGH LM ZPO § 212 a Nr. 7 = NJW 1969, 1298; für den hier nicht interessierenden Fall der Zustellung eines Urteils an Verkündungs Statt vgl. aber auch BGHZ 41, 337). - BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52
Zustellung durch Aufgabe zur Post
- BGH, 13.03.1969 - III ZR 178/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Notfrist nach Zustellung …
- BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59
Zustellung an einen Anwalt
- BGH, 18.04.1972 - VI ZR 149/70
Unterschrift - Namenszug - Schriftzug - Rechtswirksame Unterzeichnung - …
- BGH, 10.11.1971 - IV ZB 63/71
Urteilsausfertigung - Übersendung - Prozessbevollmächtiger - Fehlende …
- BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79
Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der …
Das Empfangsbekenntnis ist daher eine Zustellungsurkunde, der unterzeichnende Rechtsanwalt die Beurkundungsperson (BGH VersR 1974, 1223).Ausreichend ist dabei, daß ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden nicht kennt, diesen aus dem Schriftbild herauslesen kann, die Identität des Unterzeichnenden also aus der Unterschrift erkennbar bleibt (BGH VersR 1974, 1223, 1224; 1976, 169, 170; NJW 1976, 2263, 2264 [BGH 11.02.1976 - VIII ZR 220/75]; VersR 1978, 763).
Das Schriftgebilde umfaßt sämtliche Buchstaben seines Namens; daß nicht alle Buchstaben im einzelnen erkennbar sind, ist unschädlich (vgl. BGH VersR 1974, 1223, 1224; 1976, 169, 170).
- BFH, 30.05.1984 - I R 2/84
Revision - Form - Schriftlich eingelegte Revision - Unterschrift - Willkürliche …
Daß der erste Buchstabe des Namens erkennbar ist (vgl. BGH-Urteil vom 14. Mai 1964 VII R 57/63, VersR 1964, 846; BGH-Beschluß vom 20. September 1974 IV ZB 27/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 216), behauptet auch die Klägerin nicht. - BGH, 17.11.1994 - VII ZB 12/94
Vertrauensschutz im Hinblick auf die Unterzeichnung eines Empfangbekenntnisses
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt zu unterschiedlichen Fallgestaltungen erwogen, ob gegenüber Zustellungsmängeln Gesichtspunkte aus Treu und Glauben geltend gemacht werden können (vgl. Beschluß vom 24. September 1968 - III ZB 26/68 = VersR 1968, 1143; Beschluß vom 20. September 1974 - IV ZB 27/74 = VersR 1974, 1223; Urteil vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 190/91 = VersR 1993, 337) und bestätigt, daß der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Prozeßrecht gilt (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = NJW 1978, 426).
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81
Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses
Übersendet die Geschäftsstelle einem Anwalt ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung nach § 212 a ZPO, so ist zur Wirksamkeit der Zustellung die Ausstellung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses erforderlich (BGHZ 30, 299; 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; 35, 236; BGH Beschlüsse vom 19. Januar 1977 - IV ZB 45/76 ZfJRJW 1977, 176; Beschluß vom 9. Mai 1980 - IVb ZB 581/80; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - IVb ZB 599/80 - VersR 1981, 133); der Wille des Anwalts, die Sendung als zugestellt entgegenzunehmen, genügt nicht, wenn dieser Wille sich nicht in der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses geäußert hat oder wenn das Empfangsbekenntnis den Formerfordernissen des § 212 a ZPO nicht genügt (vgl. BGH Beschlüsse vom 20. September 1974 - IV ZB 27/74 - vom 8. Oktober 1975 - IV ZB 28/75 - und vom 3. Mai 1978 - IV ZB 37/78 - VersR 1974, 1223; 1976, 169; 1978, 763). - BFH, 19.04.1994 - VIII R 22/93
Anforderungen an Unterzeichnungspflicht bei schriftlicher Erhebung einer Klage
Dieses Erfordernis wird zum Teil dahin abgeschwächt, daß "wenigstens einzelne Buchstaben andeutungsweise erkennbar" sein müssen (BGH-Beschluß in VersR 1982, 973;… vgl. auch Urteil des Senats vom 25. April 1989 VIII R 23/84, BFH/NV 1990, 239) oder zumindest der erste Buchstabe des Namens bei Kenntnis des im selben Schriftsatz maschinenschriftlich oder durch Stempelabdruck mitgeteilten Namens erkennbar ist (BGH-Beschlüsse vom 20. September 1974 IV ZB 27/74, HFR 1975, 216; in NJW 1992, 243). - BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Der Schriftzug genügt somit den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift unter ein Empfangsbekenntnis zu stellen sind (BGH VersR 1974, 1223; 1976, 169). - BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
Eindeutige Identifizierbarkeit des Zustellungsadressaten als inhaltliche …
Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze). - BFH, 28.09.1988 - X R 32/88
Anforderungen an eine Unterschrift
Dieses Erfordernis wird zum Teil dahin abgeschwächt, daß "wenigstens einzelne Buchstaben andeutungsweise erkennbar" sein müssen (z. B. BGH-Beschluß in VersR 1982, 973; BGH-Urteil vom 20. November 1986 III ZR 18/86, VersR 1987, 507) oder zumindest der erste Buchstabe des Namens erkennbar ist (BGH-Beschlüsse vom 20. September 1974 IV ZB 27/74, HFR 1975, 216; vom 8. Oktober 1975 IV ZB 28/75, VersR 1976, 169; vgl. auch Beschluß in BFHE 141, 223, 225, BStBl II 1984, 669). - BGH, 30.09.1980 - V ZB 8/80
Beurkundung als zwingendes Formerfordernis bei der Zustellung eines …
Die Beurkundung ist notwendiges Formerfordernis der Zustellung an den Anwalt (zu § 198 ZPO: BGHZ 30, 299, 303 ff; BGH Beschl. v. 24. September 1968, III ZB 26/68 - VersR 1968, 1143; zu § 212 a ZPO: BGH Beschl. v. 20. September 1974, IV ZB 27/74 - VersR 1974, 1233; zu § 5 Abs. 2 VwZG: BGH Beschl. v. 26. Oktober 1971, X ZB 15/71 - NJW 1972, 50). - BGH, 08.10.1975 - IV ZB 28/75
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses - Unterzeichnung …
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 20. September 1974 (VersR 1974, 1223) ausgeführt hat, genügt es für die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses, daß das Schriftbild einen individuellen Charakter aufweist, der die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwert. - BGH, 19.01.1977 - IV ZB 45/76
- BGH, 28.04.1983 - IX ZR 75/82
Anforderungen an die Unterschrift unter eine Berufungsbegründungsschrift
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