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| BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59 |
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- BGH, 19.03.1958 - IV ZR 195/57
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Auszug aus BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59
Eine Abweichung von den Richtlinien, die eine einheitliche und beschleunigte Durchführung der Entschädigungsverfahren gewährleisten sollen (Urteil des Senats vom 19. März 1958 IV ZR 195/57, RzW 1958, 228) ist nicht schon dann geboten, wenn der Verfolgte vor der Verfolgung ein besonders hohes Einkommen gehabt hat, oder wenn das allgemein bei Angehörigen seines Berufsstandes der Fall ist. - BGH, 15.10.1958 - IV ZR 114/58
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Auszug aus BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59
Abweichungen kommen etwa dann in Betracht, wenn unter den besonderen Verhältnissen des Landes, in dem der Verfolgte derzeit lebt, die Anwendung der Richtlinien des § 12 Abs. 1, 2 3. DV-BEG keine zutreffenden Feststellungen darüber ermöglicht, ob er durch seine Erwerbstätigkeit Einkünfte erzielt, die ihm und seinen Angehörigen nachhaltig eine Lebensführung gewährleisten, wie sie allgemein in seiner jetzigen Heimat Personen seiner Berufsausbildung haben (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 1958 IV ZR 114/58, RzW 1959, 127). - BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
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Auszug aus BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59
Damit hat der Kläger die Bedeutung der von ihm angeführten Entscheidung des Senats vom 28. Mai 1958 IV ZR 28/58 (RzW 1958, 314) verkannt. - BGH, 17.12.1958 - IV ZR 191/58
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Auszug aus BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59
Es hat sich damit ebenfalls im Rahmen der Rechtsprechung des hier entscheidenden Senats gehalten (Urteil vom 17. Dezember 1958 IV ZR 191/58, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 15.06.1960 - IV ZR 21/60
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Vielmehr kann im Einzelfall aus gewichtigen Gründen von ihnen abgewichen und die Feststellung, ob und wann der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, auf andere Weise getroffen werden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 58, 314 51 ; vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, LM Nr. 7 zu § 75 BEG 1956 = RzW 58, 368 33 ; vom 15. Oktober 1958 - IV ZR 114/58 -, LM Nr. 9 zu § 75 BKG 1956 = RzW 59, 127 29 ; Beschluß vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 - Urteil vom 30. März 1960 - IV ZR 232/59 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 30.03.1960 - IV ZR 232/59
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Vielmehr kann im Einzelfall aus gewichtigen Gründen von ihnen abgewichen und die Feststellung, ob und wann der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, auf andere Weise getroffen worden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. Mai 1953 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 58, 314 51 ; vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, LM Nr. 7 zu § 75 BEG 1956 = RzW 58, 368 33 ; vom 15. Oktober 1958 - IV ZR 114/58 -, LM Nr. 9 zu § 75 BEG 1956 = RzW 59, 127 29 ; Beschluß vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 -). - BGH, 08.07.1959 - IV ZR 41/59
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Darauf, ob ihm die darüber hinausgehenden besonders hohen Einkünfte, wie er sie vor der Verfolgung erzielte, wieder zugeflossen sind, kommt es nicht an (Beschluß des Senats vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 - RzW 1959, 279).
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