Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1971 - IV ZB 39/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflichtverletzung - Verantwortlicher Jurist - Fristwahrende Prozeßhandlung - Veranlassen
Papierfundstellen
- VersR 1971, 1022
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80
Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …
Für solche Sachen mußte er daher grundsätzlich die Anweisung geben, ihm Eingänge sofort zur Prüfung vorzulegen, ob eine Frist zu wahren sei (im Anschluß an Beschluß vom 7. Juli 1971 - IV ZB 39/71 - VersR 1971, 1022).Im Beschluß vom 7. Juli 1971 (IV ZB 39/71 - VersR 1971, 1022) hat der Bundesgerichtshof für den damaligen Rechtszustand ausgesprochen, ein Rechtsanwalt verletze die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er nicht dafür Sorge trage, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin geprüft würden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen sei.
- BGH, 20.09.1989 - IVb ZB 91/89
Erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter - Beendigung des Mandats - Rechtsmittel …
y6 Posteingänge täglich ihm selbst oder einem anderen Juristen vorgelegt werden, weil nur ein solcher entscheiden kann, ob ein sofortiges Handeln erforderlich ist (vgl. BGH VersR 1971, 1022;… Borgmann/Haug aaO S. 371 zu Fn. 248). - BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle über die Vornahme einer …
Die Berufungsanwälte der Beklagten mußten vielmehr dafür Sorge tragen, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin überprüft wurden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen war (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1971, IV ZB 39/71, VersR 1971, 1022; für einen Sonderfall auch BGH Beschluß vom 2. Juli 1980, IV b ZB 516/80, NJW 1980, 2261). - BGH, 20.01.1977 - IX ZB 105/76
Rechtsmittel
Richterliche Schreiben sind zwar dem Anwalt oder seinem Vertreter vorzulegen, und dafür hat er durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu sorgen (vgl. BGH VersR 1971, 1022). - OLG München, 08.12.1986 - 2 Ws 2125/86
Wiedereinsetzung; Antragsteller; Klageerzwingungsverfahren; Verschulden; …
Der Auffassung des BGH (vgl. VersR 1971, 1022 ), wonach es eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt darstellt, wenn ein RA nicht dafür Sorge trägt, daß die Eingänge durch ihn oder einen erfahrenen Juristen geprüft werden, ist daher beizutreten.
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