Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1965 - IV ZB 398/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Bestehen eines Anspruches auf Kapitalentschädigung auf Grund eines erlittenen Schadens im beruflichen Fortkommen - Voraussetzungen für die Feststellung der Höhe einer Entschädigung - Anforderungen an die Darlegung von ...
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.01.1973 - IX ZR 137/71
Rechtsmittel
Die dem zweiten Ehegatten zuzuerkennende Entschädigung ist dann so zu kürzen, daß die Summe der Entschädigungsbeträge dem entspricht, was bei richtiger Aufteilung der Erträge auf beide Ehegatten und der entsprechenden Festsetzung der Entschädigungen herausgekommen wäre (BGH RzW 1967, 271; vgl. ferner Urteil vom 13. Dezember 1961 - IV ZR 169/61 , Beschluß vom 12. November 1965 - IV ZB 398/65). - BGH, 14.12.1966 - IV ZR 199/65
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt nicht nur, wenn die Ansprüche beider Eheleute durch Erbfolge auf denselben oder dieselben Berechtigten übergegangen sind (Urteile des Senats RzW 1961, 215 Nr. 13, 393 Nr. 28, vgl. auch Urteil RzW 1963, 502 Nr. 20; ferner Beschluß des Senats vom 12. November 1965 - IV ZB 398/65 -), sondern auch dann, wenn die Ehegatten zusammenleben und mithin die dem ersten zuerkannte zu hohe Entschädigung dem zweiten mit zugute kommt, und wenn dieser wegen seines eigenen Berufsschadens Entschädigung verlangt.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.