Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1974 - IV ZB 46/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verspätete Berufungsbegründung - Rechtzeitige Abgabe - Zufall - Postsendung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 435
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen
Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.Wenn der IV. Zivilsenat in einer späteren Entscheidung vom 9. Januar 1974 (IV ZB 46/73 - VersR 1974, 435) die dort eingetretene verspätete Zustellung einer Postsendung als unabwendbaren Zufall gewertet hatte, so liegt darin deshalb keine Abweichung von der vorgenannten Auffassung des erkennenden Senats, weil in jenem Fall der zur Fristwahrung bestimmte Schriftsatz erst am 5. Tage nach dem Einwurf in den Briefkasten innerhalb Berlins zugegangen war, während die Frist am 3. Tage nach der Aufgabe zur Post hätte spätestens gewahrt werden können.
- BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und …
Auch sonst ist allgemein anerkannt, daß der Bürger auf die Einhaltung der normalen Laufzeit eines Briefes vertrauen darf und ihm bei deren Überschreiten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muß (vgl. BVerfG NJW 1975, 1405 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1974 - IV ZB 46/73 = VersR 1974, 435; Beschluß vom 3. Juli 1975 - III ZB 11/75 = Betrieb 1975, 1890).
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