Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1969 - IV ZB 47/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Scheidung einer Ehe - Ausreichende Begründung der Berufung - Erfordernis der persönlichen Bearbeitung und des Vortrags des Prozessstoffes - Übernahme einer fremden Ausarbeitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60
Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - IV ZB 47/69
Bei einem persönlich unterzeichneten Schriftsatz ist im allgemeinen der Nachweis erbracht, daß der Anwalt selbst den Prozeßstoff durchgearbeitet und das Ergebnis seiner Arbeit in dem Schriftsatz niedergelegt hat (BGHZ 37, 156). - BGH, 28.03.1969 - I ZR 100/67
Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus abgetretenem Recht - Abwerbung …
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - IV ZB 47/69
Wie weit der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt auf die Ergebnisse einer eigenen Prüfung aufbaut oder sich fremde Arbeit zunutze machen will, bleibt seiner Gewissenhaftigkeit überlassen (RG JW 1935, 777; BGH VersR 1969, 617). - RG, 27.04.1934 - VII B 4/34
Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der …
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - IV ZB 47/69
Es ist deshalb daran festzuhalten, daß die Begründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten sein und erkennen lassen muß, welche besonderen Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil als unrichtig kennzeichnen (RGZ 144, 6).
- BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92
Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung
a) Zutreffend ist allerdings sein Ausgangspunkt, daß Bezugnahmen nur in begrenzten Ausnahmefällen zulässig sind und daß es jedenfalls keine ordnungsgemäße Begründung darstellt, wenn lediglich auf den erstinstanzlichen Parteivortrag (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 7, 170, 172; BGH, Beschluß vom 12. Februar 1959 - VIII ZB 6/59 - NJW 1959, 885; vom 22. Oktober 1969 - IV ZB 47/69 - FamRZ 1970, 15, 16; Senatsbeschluß vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 - FamRZ 1981, 534, 535) oder auf einen vom erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten eingereichten Prozeßkostenhilfeantrag verwiesen wird (…BGHZ 7 aaO. S. 173 f; Beschluß vom 22. Oktober 1969 aaO. S. 16;… Senatsbeschluß vom 18. Februar 1981 aaO. S. 535).
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