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| BGH, 13.07.1956 - IV ZB 51/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 21, 278
- NJW 1956, 1520
- DB 1956, 847
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz
Auszug aus BGH, 13.07.1956 - IV ZB 51/56
Daß das jüngste Kind seinen Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Zehlendorf hat, hat das Kammergericht ohne Rechtsirrtum unter Bezugnahme auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 14. Juli 1952 (BGHZ 7, 104) dargelegt. - OLG Hamm, 12.08.1955 - 15 W 393/55
Auszug aus BGH, 13.07.1956 - IV ZB 51/56
Das Oberlandesgericht in Hamm hat in seinem Beschluß vom 12. August 1955 - 15 W 393/55 (FamRZ 1955, 364) die Auffassung vertreten, es handele sich bei der Entscheidung nach § 8 Abs. 2 KGG um eine reine Ermessensentscheidung und es ist weiter der Ansicht, "es erscheine bei einer Entscheidung nach § 8 Abs. 2 KGG berechtigt, grundsätzlich das Kindergeld gleichmäßig auf die Kinder zu verteilen, so daß also bei 7 Kindern für jedes Kind 1/7 des Betrages an den Sorgeberechtigten gezahlt werden müsse.".
- BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79
Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und …
Sie sind mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 353, 355; 21, 282, 285), [BGH 13.07.1956 - IV ZB 51/56]insbesondere auch des erkennenden Senats (BGHZ 61, 282) nicht vereinbar. - BGH, 14.07.1960 - IV ZB 126/60
Kindergeld
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich für seine gegenteilige Meinung insbesondere auch auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. Juli 1956 (BGHZ 21, 278 [BGH 13.07.1956 - IV ZB 51/56]) und vom 9. Oktober 1957 (LM Nr. 2 zu § 8 KGG) gestützt. - BGH, 09.10.1957 - IV ZB 165/57
Rechtsmittel
Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht unter Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Juli 1956 - BGHZ 21, 278 [BGH 13.07.1956 - IV ZB 51/56] = LM Nr. 1 zu § 8 KGG = NJW 1956, 1520 - u.a. ausgeführt, daß die beantragte Anordnung nur ergehen könne, wenn sie durch das Wohl des Kindes Helene H. erfordert werde.
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