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| BGH, 05.04.1978 - IV ZB 56/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herausgabe der Urschrift eines eröffneten eigenhändigen Testaments durch das Nachlassgericht - Herausgabe der Urschrift eines privatschriftlichen Testaments - Beachtliches immaterielles Interesse an der Rückgabe eines Privattestaments - Anspruch auf Rückgabe der bei dem ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1484 (Ls.)
- MDR 1978, 911
- DNotZ 1978, 486
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 W 102/74
Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZB 56/77
Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg (MDR 1975, 666) und des vorlegenden Oberlandesgerichts ist eine solche Ausnahme auch nicht in den Fällen zulässig, in denen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rückgabeantrag das angerufene Gericht der Ansicht ist, ein nennenswerter Nachlaß sei nicht vorhanden und Anhaltspunkte dafür, daß die Echtheit des Testaments in Zweifel gezogen werde, seien nicht ersichtlich.
- OLG Frankfurt, 15.01.2025 - 20 W 220/22
Zur Frage, ob Rechtsanwalt Verpflichtung zur Ablieferung eines Testaments Pflicht …
Die Ablieferungspflicht, die streng zu handhaben ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.1983, BReg 1 Z 71/83, juris Tz. 29), dient damit den Interessen der gesetzlichen Erben und der als testamentarische Erben in Betracht kommenden Personen sowie dem öffentlichen Interesse, alsbald nach dem Erbfall Gewissheit darüber zu schaffen, ob und in welcher Weise ein Erblasser die erbrechtlichen Verhältnisse abweichend von der gesetzlichen Erbfolge rechtswirksam geregelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.1978, IV ZB 56/77, Tz. 7; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12.03.2008, 13 U 123/07, Tz. 22; jeweils juris) und wer demnach als dessen Rechtsnachfolger in dessen Rechte und Pflichten von Gesetzes wegen eingetreten ist. - BayObLG, 04.08.2000 - 1Z BR 105/00
Herausgabe des Testaments an die Hinterbliebenen durch das Nachlassgericht
Nach herrschender Meinung (…vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2260 Rn. 9; BGH NJW 1978, 1484 m.w.N.) ist das Nachlaßgericht nicht befugt, die Urschrift eines eröffneten eigenhändigen Testaments herauszugeben. - BayObLG, 04.08.2000 - 1Z BR 29/00
Rechtsbeschwerde; Nachlassgericht; Testamentseröffnung; Eigenhändiges Testament; …
Nach herrschender Meinung (…vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2260 Rn. 9; BGH NJW 1978, 1484 m.w.N.) ist das Nachlaßgericht nicht befugt, die Urschrift eines eröffneten eigenhändigen Testaments herauszugeben.
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