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| BGH, 05.04.1957 - IV ZB 58/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 27.11.1956 - 2 U 181/56
- BGH, 05.04.1957 - IV ZB 58/57
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83
Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen …
Sie muß sich gegebenenfalls an geeigneter Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - FamRZ 1980, 555; BGH Beschlüsse vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347, 6. April 1977 - IV ZB 50/76 - VersR 1977, 719, 720 und 5. April 1957 - IV ZB 58/57 - LM BEG 1956 § 218 Nr. 1). - BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 87/78
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Nicht fristgerechte …
Wenn er - wie er in seiner eidesstattlichen Versicherung erklärt hat - diese Fristen im einzelnen nicht kannte, hätte er sich bei seinem Anwalt danach erkundigen müssen (BGH Beschluß vom 5. April 1957 - IV ZB 58/57 = LM BEG 1956 § 218 Nr. 1; unveröffentlichter Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1974 - VIII ZB 37/74). - BGH, 09.07.1957 - III ZR 237/55
Rechtsmittel
Ein solches Ereignis kann jedoch einen neuen Grund zu einer Wiedereinsetzung nicht abgeben War nämlich die zweiwöchige Frist des § 234 ZPO in Lauf gesetzt, so war sie maßgebend, und gegen die Versäumung dieser Frist gibt es, wie anerkannt Rechtens ist, nicht ihrerseits eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da es sich hierbei nicht um eine der in § 233 ZPO aufgeführten Fristen handelt (vgl. auch IV ZB 58/57 vom 5. April 1957 S 3).
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