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| BGH, 14.07.1952 - IV ZB 62/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Anforderungen an die Einlegung einer Berufung - Anwendbarkeit der für die …
In einem anderen Falle hatte die Partei in dem Schriftsatz, der "Berufungseinlegung und Armenrechtsgesuch" überschrieben war, zunächst erklärt, daß sie das Rechtsmittel der Berufung einlege, sodann das Armenrecht beantragt und schließlich ausgeführt, "sollte bei der Prüfung des Armenrechtsgesuchs das Gericht zu der Überzeugung gelangen, daß die Berufung keine Aussicht auf Erfolg verspricht, bitte ich, die Berufung als nicht eingelegt zu behandeln und lediglich über das Armenrechtsgesuch zu entscheiden"; diesen Schriftsatz hat der Bundesgerichtshof als unbedingt eingelegte Berufung angesehen und die folgenden Sätze nur als Ankündigung verstanden, daß die Partei die eingelegte Berufung nicht durchführen werde, wenn das Armenrecht versagt werde (Beschluß vom 14. Juli 1952 - IV ZB 62/52).Der vorliegende Sachverhalt kommt dem in dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1952 (IV ZB 62/52) entschiedenen Fall nahe; dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. November 1968 (BAG NJW 1969, 446) liegt ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 65/52
Rechtsmittel
Gegen diese Grundsätze spricht nicht, dass der erkennende Senat in dem Urteil vom 29.5.1952 - IV ZR 224/51 - und in dem Beschluss vom 14.7.1952 - IV ZB 62/52 den Inhalt von Berufungsschriften ausgelegt und gedeutet hat.
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