Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1957 - IV ZB 62/57 |
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Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
dd) Auch der Umstand, daß die Berufungsbegründung schließlich ohne Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfolgte, steht entgegen der Meinung des Berufungsgerichts der Annahme, daß sie zunächst wegen der Mittellosigkeit der Partei nicht oder später nicht rechtzeitig erfolgt ist, nicht entgegen (BGH, Beschl. v. 8. Mai 1957, IV ZB 62/57, LM § 233 ZPO Nr. 75; v. 10. Januar 1966, III ZB 27/65, VersR 1966, 267). - BGH, 31.05.1989 - VIII ZB 3/89
Widereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund ordnungsgemäßen …
In der Rechtsprechung (BGH Beschlüsse vom 8. Mai 1957 - IV ZB 62/57 = LM ZPO § 233 Nr. 75; vom 10. Januar 1966 - III ZB 27/64 = VersR 1966, 267; vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 110/84 = VersR 1985, 271;… ebenso Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 233 Rdn. 23 Prozeßkostenhilfe Anm. 5 b) ist anerkannt, daß auch in einem solchen Fall selbst dann von dem Fortbestehen der Mittellosigkeit als Hindernis auszugehen ist, wenn die bedürftige Partei das Rechtsmittel noch vor der Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag einlegen läßt.Daß der Rechtsanwalt ausnahmsweise ohne Vorschuß tätig zu werden gewillt ist, läßt das Hindernis der Mittellosigkeit nicht entfallen (BGH Beschluß vom 8. Mai 1957 aaO).
- BGH, 27.10.1965 - IV ZR 229/64
Einlegung der Berufung durch eine arme Partei nach Ablauf der Berufungsfrist aber …
Hat eine Partei das Armenrecht für die Berufungsinstanz beantragt, dann aber vor der Entscheidung über das Armenrechtsgesuch Berufung eingelegt und wollte sie damit die Berufungsfrist wahren, weil ihr Prozeßbevollmächtigter entschlossen war, rechtzeitig Berufung einzulegen, so ist das Hindernis der Armut weggefallen (Ergänzung zu den Entscheidungen vom 9. Mai 1951 - II ZR 108/50, LM Nr. 8 zu § 233 ZPO, und vom 8. Mai 1957 - IV ZB 62/57 -, LM Nr. 75 zu § 233 ZPO).Das Berufungsgericht kann sich zur Stützung seiner Auffassung nicht auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Mai 1957 - IV ZB 62/57 - (LM Nr. 75 zu § 233 ZPO) berufen.
- BGH, 10.01.1966 - III ZB 27/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1957 - IV ZB 62/57 - LM Nr. 75 zu § 233 ZPO näher ausgeführt worden ist, ist auch in einem solchen Fall grundsätzlich davon auszugehen, daß die Armut des Berufungsklägers für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels kausal gewesen ist.
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