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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1967 - IV ZB 634/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2089
BGH, 08.02.1967 - IV ZB 634/66 (https://dejure.org/1967,2089)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1967 - IV ZB 634/66 (https://dejure.org/1967,2089)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1967 - IV ZB 634/66 (https://dejure.org/1967,2089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 659
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1966 - IV ZB 348/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1967 - IV ZB 634/66
    Deshalb ist es nicht schon eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats, wenn das Berufungsgericht dem Antrag der Klägerin, die Aussteller der eidesstattlichen Erklärungen als Zeugen zu vernehmen, nicht stattgegeben hat, da hinreichende Gründe vorlagen, die gegen die Glaubwürdigkeit der Aussteller der eidesstattlichen Versicherung sprachen (vgl. BGH vom 14. Oktober 1966 - IV ZB 348/66 -).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZR 148/02

    Zivilprozessrecht - Tatrichterliche Beweiswürdigung - Verfahrensverstoß - …

    Nur wenn das Berufungsgericht eine Verfahrensvorschrift anders auslegt, als sie in einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausgelegt worden ist, kommt eine Abweichung (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG) in Betracht (BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281 Nr. 33; v. 31. März 1967 - IV ZB 479/66, RzW 1967, 431 Nr. 42).
  • BGH, 05.02.1998 - IX ZB 95/97

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsrevision in Entschädigungssachen

    In der Verwertung fremdsprachiger (vom Sachverständigen zum Beleg für seine Sachkunde vorgelegter) Texte liegt allenfalls ein bloßer Verfahrensfehler, der die Zulassung der Revision regelmäßig nicht rechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281).
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 8/66

    Pflicht des Gerichts zur Vernehmung eines Zeugen nach schriftlicher Aussage

    Ob und welche Beweise von Amts wegen zu erheben sind, steht grundsätzlich im Ermessen der Entschädigungsorgane, die sich von der Überlegung leiten lassen müssen, ob die Beweisaufnahme für das Ergebnis des Entschädigungsverfahrens Bedeutung haben kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 1963, IV ZR 287/61, RzW 1964, 42 Nr. 28), was sich nach den Umständen des einzelnen Falles richtet (BGH, Beschluß vom 8. Februar 1967, IV ZB 634/66).
  • BGH, 03.05.1967 - IV ZB 105/67

    Rechtsmittel

    In seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66 - hat der erkennende Senat ausgeführt, daß ein Urteil eines Oberlandesgerichts nicht schon dann von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem in § 219 Abs. 2 Ziff. 2 BEG gemeintem Sinne abweicht, wenn das Berufungsgericht in dem dem Urteil zugrundeliegenden Verfahren gegen verfahrensrechtliche Normen in solcher Weise verstoßen hat, die in anderen beim Bundesgerichtshof anhängig gewesenen Fällen dazu geführt hat, daß das hierauf beruhende Urteil aufgehoben wurde.
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZB 73/97
    In einem bloßen Verfahrensfehler - nur einen solchen wirft die Beschwerde dem Berufungsgericht vor - kann ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281; v. 17. Oktober 1996 - IX ZB 99/96).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Anerkennung der …

    In einem bloßen Verfahrensfehler kann ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281).
  • BGH, 31.03.1967 - IV ZB 479/66

    Rechtsmittel

    Es ist nicht der Sinn des § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG, die Revisionsinstanz in einem so erheblichen Umfang zu eröffnen; vielmehr soll diese Vorschrift die Anwendung der von dem Bundesgerichtshof herausgearbeiteten Rechtsgrundsätze bei der Auslegung solcher Bestimmungen sichern, die wegen ihres nicht eindeutigen Wortlauts oder Sinngehalts zu einer unterschiedlichen Beurteilung Anlaß geben könnten (Beschluß des Senats vom 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66 -).
  • BGH, 28.09.1995 - IX ZB 43/95
    Im übrigen kann in einem bloßen Verfahrensfehler ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281).
  • BGH, 06.12.1967 - IV ZB 154/67

    Rechtsmittel

    Dies hat der Senat mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 8. Februar 1967, IV ZB 634/66; Beschluß vom 31. März 1967, IV ZB 479/66).
  • BGH, 03.11.1967 - IV ZB 146/67

    Rechtsmittel

    Wenn es bei Ermittlung der tatsächlichen Umstände einen Punkt übersehen haben sollte, so liegt hierin nicht deshalb eine Abweichung, weil in anderen beim Bundesgerichtshof anhängig gewesenen Fällen der Verfahrensverstoß zur Aufhebung des Urteils geführt hat (BGH Beschluß vom 8. Februar 1967, IV ZB 634/66).
  • BGH, 27.09.1967 - IV ZB 335/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 74/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1967 - IV ZB 213/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1967 - IV ZB 624/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 243/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.06.1967 - IV ZB 674/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1967 - IV ZB 630/66

    Rechtsmittel

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