Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ausspruch der Scheidung auf Grund des am 1.7.1977 in Kraft getretenen neuen Scheidungsrechts - Scheidungsfolgen nach dem neuen Scheidungsrecht - Formelle Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 887
- MDR 1978, 476
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1963 - IV ZR 147/62
Restitutionsklage. Beschwer in Ehesachen
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497). - BGH, 06.06.1957 - IV ZB 102/57
Beschwer bei Scheidungsurteil
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497). - RG, 06.01.1927 - VII 7/26
Verzicht auf den Scheidungsanspruch.
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497). - RG, 12.11.1920 - VII 232/20
Klageänderung in der Berufungsinstanz auf das Begehren einer Scheidung
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497).
- BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung
Das Erfordernis, es müsse eine "vollkommene tatsächliche Trennung" vorliegen (BGH LM EheG § 48 Abs. 1 Nr. 14 = FamRZ 1969, 80; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 328, 329), kann daher für die Fälle, in denen die Ehegatten (noch) in derselben Wohnung leben, nicht wortwörtlich genommen werden, da bei einem Wohnen in ein und derselben Wohnung zumindest die gemeinsame Benutzung einzelner Räume (Flur, Küche, Toilette, Bad) und eine gelegentliche Absprache über deren Benutzung nicht auszuschließen ist. - BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82
Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete …
Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung im Interesse einer Aufrechterhaltung der Ehe jedoch zugelassen, wenn das Rechtsmittel eingelegt wird, um von dem Scheidungsverlangen Abstand zu nehmen und den Fortbestand der Ehe zu erreichen (vgl. BGHZ 24, 369, 370 f.; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1978 - IV ZB 73/77 - FamRZ 1978, 328 m.w.N.). - BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77
Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes …
Dem steht der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Februar 1978 (NJW 1978, 887 = FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 476) nicht entgegen.
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