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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1962 - IV ZR 102/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,870
BGH, 21.03.1962 - IV ZR 102/61 (https://dejure.org/1962,870)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1962 - IV ZR 102/61 (https://dejure.org/1962,870)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1962 - IV ZR 102/61 (https://dejure.org/1962,870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 51
  • NJW 1962, 1152
  • MDR 1962, 551
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 265/58

    Schutzwürdigkeit einer bigamischen Ehe

    Auszug aus BGH, 21.03.1962 - IV ZR 102/61
    Der Senat hat daher in seinem BGHZ 30, 140 veröffentlichten Urteil, ausgesprochen, daß jeder, der zur Erhebung der Nichtigkeitsklage befugten Personen diese Klage selbständig und unabhängig von dem anderen Klagberechtigten erheben kann.
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe …

    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage folgt vielmehr im allgemeinen bereits daraus, daß eine bigamische Ehe - angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Einehe (vgl. BVerfGE 62, 323, 330) - gegen die anerkannte sittliche Ordnung der abendländischen Kultur verstößt (BGHZ 37, 51, 55; BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 = FamRZ 1964, 418, 419 = NJW 1964, 1853), daß sich gleichwohl nach § 23 EheG niemand auf die Nichtigkeit der bigamischen Ehe berufen kann, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist, und daß zur Herbeiführung eines solchen Urteils nur einem bestimmten Personenkreis, nämlich dem Staatsanwalt und den Ehegatten der nichtigen und der früheren Ehe, ein Klägerecht eingeräumt ist (§ 24 EheG).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420;… vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    In diesem Sinn stellt bereits die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe - unabhängig von der späteren tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse, die hier nach Erhebung der Nichtigkeitsklagen zur Scheidung der ersten Ehe führten - in der Regel einen ausreichenden Grund für die Klage dar (BGHZ 30, 140, 143; 37, 51, 56;… Urteil vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873;… a.A. Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 2).

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 aaO; …und vom 26. Februar 1975 aaO;… Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15;… MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8;… teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126;… Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144;… BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).

  • BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74

    Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen …

    Auch in den Fällen BGHZ 37, 51, 56, 57 und MDR 1964, 663, 664, in denen ein in bigamischer Ehe lebender Ehegatte die Nichtigkeitsklage erhoben hatte und die Frage einer unzulässigen Rechtsausübung zu erwägen war, hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Klage die sittliche Berechtigung abzusprechen ist, wenn ihre Erhebung sittlich in solchem Maße zu mißbilligen ist, daß demgegenüber der sittlich gleichfalls verwerfliche Verstoß gegen das Gebot der Einehe und eventuell auch die Aufrechterhaltung des Zustandes der Doppelehe jedenfalls insofern zurücktreten muß, als nicht mehr gerade der Kläger die Beseitigung des der sittlichen Ordnung widersprechenden Zustandes verlangen kann.

    Eine Ehe kann nach der in der Bundesrepublik herrschenden sittlichen Anschauung als grundsätzlich dauernde und uneingeschränkte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau in einer der Würde der Ehegatten entsprechenden Weise nur als Einehe geführt werden (vgl. BGHZ 30, 140, 142; 37, 51, 55).

    Schon dieser als Nahziel erstrebte Zweck, die Doppelehe zu beseitigen, gibt der Nichtigkeitsklage eine sittliche Rechtfertigung (BGHZ 37, 51, 56 und Anm. zu LM EheG § 24 Nr. 5).

    Selbst in dem Falle, daß einer der Ehegatten die Nichtigkeitsklage erhebt, können nur ganz besondere, schwerwiegende und sittlich verwerfliche Umstände, die bei der Klage mitspielen, ihr die sittliche Berechtigung nehmen (vgl. BGHZ 37, 51, 56).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Dieser Mangel sollte nicht durch Auflösung der ersten Ehe (sei es durch Scheidung, Tod oder Auflösung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EheG) geheilt werden können, selbst wenn dadurch der Zustand der Doppelehe beseitigt wurde (BGHZ 37, 51, 55, 56; BGH, Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 - FamRZ 1964, 418, 419).
  • BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil, das BGHZ 37, 51, 55 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 102/61] veröffentlicht ist, ausgeführt, daß es nach dem Gesetz nicht der einzige Zweck der Nichtigkeitsklage ist, den Zustand des Nebeneinanderbestehens zweier Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann.

    Der Senat hat jedoch anerkannt, daß die Ehenichtigkeitsklage unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein kann, wenn sie sich als Betätigung einer verwerflichen Gesinnung erweist und deswegen sittlich in einem Maße zu verurteilen ist, daß demgegenüber der gleichfalls verwerfliche Verstoß gegen das Gebot der Einehe hingenommen werden muß (BGHZ 30, 140, 144 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58]; 37, 51, 56 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 102/61]; LM ZPO § 606 a Nr. 1; ähnlich schon R. Bruns JZ 1959, 149, 151; der Rechtsprechung zustimmend Müller-Freienfels JZ 1959, 635, 637 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 265/58], Boehmer NJW 1959, 2185, 2189, Habscheid FamRZ 1963, 6, 7).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.1985 - 2 UF 279/84

    Berufungsverfahren; Nichtigerklärung einer geschlossenen Ehe; …

    Schon dieser als Nahziel erstrebte Zweck, die Doppelehe zu beseitigen, gibt der Nichtigkeitsklage eine sittliche Rechtfertigung (BGHZ 37, 51, 56).
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