Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wandfläche - Verputz - Schadenersatzansprüche - Betriebshaftpflichtversicherung - Ausschlußklausel
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 667
- VersR 1970, 610
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.1961 - II ZR 145/59
Haftpflichtverbindlichkeit einer Versicherung für infolge von Rammarbeiten durch …
Auszug aus BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68
Vielmehr entspricht es angesichts der zwangsläufigen Auswirkungen der Putzarbeiten auf den unmittelbaren Nachbarbereich der Fläche, wie sie vor allem im-Bereich der sogenannten Leibung des Mauerwerks zu den Türen und Fenstern stattfinden , und der Abstellung der Schutzmaßnähmen auf diese Auswirkung einer natürlichen Betrachtungsweise, die zu verputzende Fassade als solche als unmittelbaren Gegenstand der gewerblichen Bearbeitung des Putzhandwerks anzusehen (vgl. auch BGH II ZR 42/59 vom 5" Juni 1961 = VersR 1961, 602 und II ZR 145/59 vom 28. September 1961 = VersR 1961, 975, 976). - BGH, 25.03.1970 - IV ZR 650/68
Schadenfeuer - Betriebshaftpflichtversicherung - Tätigkeitsklausel
Auszug aus BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68
bereich der Arbeit befindlicher bezüglichen Sachen als Ausschlußobjekt anzusehen, hat der Senat in zwei am gleichen Tageerlassenen Urteilen - IV ZR 650/68; IV ZR 1035/68 - in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung besonders betont. - BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1035/68
Abgrenzung des Ausschlußobjekts - Schadensstiftende Einzeltätigkeit - Wandfläche
Auszug aus BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68
bereich der Arbeit befindlicher bezüglichen Sachen als Ausschlußobjekt anzusehen, hat der Senat in zwei am gleichen Tageerlassenen Urteilen - IV ZR 650/68; IV ZR 1035/68 - in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung besonders betont.
- BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Was in diesem Sinne Ausschlußobjekt ist, richtet sich nach dem Inhalt des Auftrags und der Verkehrsanschauung (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 1956 - II ZR 100/55 - VersR 1956, 637 f.; vom 25. März 1970 - IV ZR 1073/68 - VersR 1970, 610 f; vom 30. Juni 1971 - IV ZR 47/70 - VersR 1971, 807 f.;… Voit, aaO § 4 AHB Anm. 6 b (3.3); zu Dachbegrünungsarbeiten OLG Bremen VersR 1997, 178 f. [OLG Bremen 11.06.1996 - 3 U 48/95]). - OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
Haftpflichtversicherung: Ausschlussobjekte nach der Tätigkeitsklausel; …
Ob die Dachsubstanz dann als (weiterer) unmittelbarer Gegenstand des Auftrags angesehen werden könnte, wenn bei Durchführung der Bodenuntersuchung auf sie praktisch erkennbar unvermeidlich bzw. zwangsläufig hätte eingewirkt werden müssen (in diesem Sinne etwa BGH VersR 1970, 610 sowie BGH VersR 1971, 807, 808;… Prölss/Knappmann, aaO, § 4 AHB Rn. 57;… Späte, Haftpflichtversicherung, § 4 AHB Rn. 138 f;… Wussow, AHB, 6. Aufl., § 4 Anm. 63 ), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 1184/97
Bestimmung der Voraussetzung der Geltendmachung eines Leistungsanspruchs aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 02.11.1983 - 24 O 401/81 Nach gefestigter Rechtsprechung sind an diesen Beweis bei einer Diebstahlversicherung im allgemeinen jedoch keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH VersR 57, 325; 1970, 610; 1981, 345 = NJW 81, 684).
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