Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51
Zwischenurteil und Teilurteil
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59
Denn damit wird nicht über den erhobenen Anspruch entschieden, sondern über einzelne Elemente, die für die Höhe des Anspruchs maßgebend sind; über diese aber kann kein der Rechtskraft fähiges Erkenntnis ergehen (RGZ 96, 8, 11; BGHZ 3, 244, 247 [BGH 18.10.1951 - IV ZR 122/50]; 8, 383, 384) [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51]. - BGH, 18.10.1951 - IV ZR 122/50
Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59
Denn damit wird nicht über den erhobenen Anspruch entschieden, sondern über einzelne Elemente, die für die Höhe des Anspruchs maßgebend sind; über diese aber kann kein der Rechtskraft fähiges Erkenntnis ergehen (RGZ 96, 8, 11; BGHZ 3, 244, 247 [BGH 18.10.1951 - IV ZR 122/50]; 8, 383, 384) [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51]. - RG, 10.05.1919 - V 260/18
1. Erfordernisse des Urteilstatbestandes. 2. Kann ein Teilurteil erlassen werden, …
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59
Denn damit wird nicht über den erhobenen Anspruch entschieden, sondern über einzelne Elemente, die für die Höhe des Anspruchs maßgebend sind; über diese aber kann kein der Rechtskraft fähiges Erkenntnis ergehen (RGZ 96, 8, 11; BGHZ 3, 244, 247 [BGH 18.10.1951 - IV ZR 122/50]; 8, 383, 384) [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51].
- BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
Rechtsmittel
Auch im Entschädigungsverfahren kann ein derartiges Erkenntnis, das rechtskraftfähig wäre, nicht ergehen; vielmehr handelt es sich um ein in unzulässiger Weise erlassenes Zwischenurteil, das keine bindende Wirkung hat (Urteil des Senats vom 20. November 1959 - IV ZR 111/59 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 284/61
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht macht sich auch mit Recht die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. November 1959 - IV ZR 111/59 -, RzW 1960, 214 und vom 29. November 1961 - IV ZR 211/60 -, RzW 1960, 271, zu eigen und nimmt an, daß ein solches Urteil ein in unzulässiger Weise ergangenes Zwischenurteil ohne bindende Wirkung sei, das lediglich zur Klarstellung aufzuheben sei. - BGH, 30.03.1960 - IV ZR 200/59
Rechtsmittel
Fraglich könnte es zunächst sein, ob insoweit überhaupt ein prozessual zulässiges Grundurteil und nicht ein keine Bindungen erzeugendes unzulässiges Zwischenurteil vorliegt, weil in einem Grundurteil nicht über einzelne für die Höhe des Anspruchs maßgebende Elemente, wie sie die Einstufung in eine vergleichbare Beamtengruppe darstellt, entschieden werden kann (Urteile des Senats vom 20. November 1959 IV ZR 111/59, und vom 29. Januar 1960 IV ZR 211/59, beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 26.02.1960 - IV ZR 229/59
Rechtsmittel
Eine solche Behandlung des Rechtsstreits ist, wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 20. November 1959 IV ZR 111/59 ausgeführt hat, rechtlich unhaltbar.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.