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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1957 - IV ZR 113/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6909
BGH, 03.07.1957 - IV ZR 113/57 (https://dejure.org/1957,6909)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1957 - IV ZR 113/57 (https://dejure.org/1957,6909)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1957 - IV ZR 113/57 (https://dejure.org/1957,6909)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.08.1958 - IV ZR 56/58

    Rechtsmittel

    Es besteht in einem Verhalten, das objektiv geeignet war, die Bedingungen für die Ausbreitung und Entwicklung der nationalsozialistischen Herrschaft zu verbessern; hinzukommen muß die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft und das Bewußtsein, sie zu fördern (Urteile des Senats vom 24. November 1956 IV ZR 189/56, RzW 1957, 55, und vom 3. Juli 1957 IV ZR 113/57).
  • BGH, 18.12.1957 - IV ZR 260/57

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert dieses zwar nicht den Willen, die Ziele des Nationalsozialismus zu fördern, vielmehr reicht für ihn das Bewußtsein der Förderung aus (Urteile vom 24. November 1956 IV ZR 189/56, RzW 1957, 55, 56, und vom 3. Juli 1957 IV ZR 113/57).
  • BGH, 26.09.1958 - IV ZB 192/58

    Rechtsmittel

    Zu der Rechtsfrage, was unter Vorschubleisten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BEG zu verstehen ist, braucht der Senat im vorliegenden Falle nicht nochmals Stellung zu nehmen, nachdem er diesem Begriff in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. die Urteile des Senats vom 24.11.1956 IV ZR 189/56 = NJW RzW 1957, 55 und vom 3.7.1957 IV ZR 113/57) die vom Berufungsgericht übernommene Bedeutung gegeben hat.
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