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| BGH, 27.10.1961 - IV ZR 113/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1962, 123
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1961 - IV ZR 58/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1961 - IV ZR 113/61
Insofern unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von dem, der dem Urteil des Senats vom 29. September 1961 IV ZR 58/61 zugrunde lag.
- BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82
Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der …
Die förmlichen Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung nach §§ 174 Abs. 2, 175 Abs. 1 Satz 2, 213 ZPO und die Folgen einer Verletzung dieser Formvorschriften sind durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinreichend geklärt (BGHZ 32, 370; 73, 388 [BGH 08.03.1979 - IX ZR 92/74]; Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212/213; vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; vom 29. September 1965 - IV ZR 306/64 = MDR 1966, 131 = VersR 1965, 1104 [BGH 29.09.1965 - IV ZR 306/64]; Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 - NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]).Das steht der Wirksamkeit jedoch nicht entgegen; der Vermerk kann nach gefestigter Rechtsprechung auch nach Einlegung eines Rechtsmittels noch nachgeholt werden, wenn nur der Urkundsbeamte durch seine Unterschrift die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der in dem Vermerk enthaltenen Angaben noch übernimmt (BGH Urteile vom 28. Oktober 1960 und 27. Oktober 1961 aaO); das war hier der Fall.
- BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es der Wirksamkeit eines solchen Vermerks nicht entgegen, wenn er erst geraume Zeit nach dem Zustellungsvorgang gefertigt wird, sofern der Urkundsbeamte nur die Verantwortung für die Richtigkeit der in ihm enthaltenen Angaben noch übernehmen kann; unerheblich ist auch, ob zwischenzeitlich bereits ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, dessen Zulässigkeit durch den Vermerk berührt wird (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212 = LM RAnwO/BrZ/Nr. 9 und vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 23/82 - NJW 1983, 884;… ebenso Kommentare zur ZPO von Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl. § 213 Rdn. 1;… Zöller/Stephan 14. Aufl. § 213 Rdn. 2;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann 44. Aufl. § 213 Anm. 1 A;… a.A. Wieczorek 2. Aufl. § 213 Anm. B I a: nicht nach Erhebung einer Rechtsmittelrüge).
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