Rechtsprechung
| BGH - IV ZR 119/13 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 8 O 66/11
- OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
- BGH - IV ZR 119/13 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 14 U 339/20
Unfallversicherung: Wirksamkeit einer Rentenklausel unter …
Dass die Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten im Falle arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers - erst recht - zur Leistungsfreiheit führt, weil der arglistig Handelnde keinen Schutz verdient, folgt auch aus § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, wonach Leistungsfreiheit bei Arglist selbst dann eintritt, wenn die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war (so OLG Frankfurt…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 U 229/11 -, Rn. 47 , juris; nachgehend BGH, 19. Februar 2014, IV ZR 119/13, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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