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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8487
BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92 (https://dejure.org/1993,8487)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - IV ZR 119/92 (https://dejure.org/1993,8487)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - IV ZR 119/92 (https://dejure.org/1993,8487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten - Auswirkung der unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Versicherungsvertrag - Berechtigung der Ablehnung eines Vertrages zur Berufunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92
    Der Senat hat bereits wiederholt klargestellt, daß nicht jede frühere Erkrankung und nicht jede frühere Behandlung eines Antragstellers geeignet ist, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluß eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen oder sich auf einen Vertrag nur mit einem vom üblichen abweichenden Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) einzulassen (Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629; vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 157/82 - VersR 1984, 855 und vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578).

    Dazu fehlt es bisher schon an hinreichend substantiiertem Vortrag der Beklagten (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast, Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - a.a.O.).

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 77/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus der …

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92
    Der Senat hat bereits wiederholt klargestellt, daß nicht jede frühere Erkrankung und nicht jede frühere Behandlung eines Antragstellers geeignet ist, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluß eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen oder sich auf einen Vertrag nur mit einem vom üblichen abweichenden Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) einzulassen (Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629; vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 157/82 - VersR 1984, 855 und vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578).

    Damit dies beurteilt werden kann, muß die Beklagte vortragen, von welchen Grundsätzen sie sich bei der dem Vertrags Schluß vorausgehenden Risikoprüfung leiten läßt (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - a.a.O.).

  • BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 157/82

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Feststellung über die Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92
    Der Senat hat bereits wiederholt klargestellt, daß nicht jede frühere Erkrankung und nicht jede frühere Behandlung eines Antragstellers geeignet ist, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluß eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen oder sich auf einen Vertrag nur mit einem vom üblichen abweichenden Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) einzulassen (Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629; vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 157/82 - VersR 1984, 855 und vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen …

    Der Senat hat demgemäß die Offenlegung der Risikoprüfungsgrundsätze des Versicherers in Fällen für geboten erachtet, die die Beurteilung der Gefahrerheblichkeit einer erstmals infolge einer Sportverletzung aufgetretenen Lumbalgie (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578) oder des erstmaligen Auftretens von Beschwerden im Gesäß betrafen, die nach Massagen keine weitere ärztliche Behandlung geboten (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 119/92 - VVGE § 16 VVG Nr. 23).
  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der …

    Hat der Versicherer insoweit seiner Substanziierungspflicht genügt, dann gehen Zweifel darüber, ob der Umstand, nach dem schriftlich gefragt war, gefahrerheblich ist, nach der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Lasten des Versicherungsnehmers (grundlegend: BGH 28. März 1984 - IVa ZR 75/82; BGH 08. März 1989 - IVa ZR 17/88; BGH 20. Februar 1991- IV ZR 77/90; BGH 07. Juli 1993 - IV ZR 119/92; BGH 20. September 2000 - IV ZR 203/99).

    Lumbalgie infolge gewöhnlicher Sportverletzungen ohne Bandscheibenvorfall; BGH 07. Juli 1993 - IV ZR 119/92 betr.

  • OLG Naumburg, 24.11.2011 - 4 U 117/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Widerlegung der Vermutung der Gefahrerheblichkeit …

    Die Notwendigkeit für den Versicherer, danach seine internen Risikobewertungsgrundsätze offen zu legen und anhand des konkreten Falls einen anderen Vertragsschluss plausibel zu machen, kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Risikoerheblichkeit der verschwiegenen Erkrankung nicht ohnehin bereits auf der Hand liegt (BGH…, Urteil vom 20. Februar 1991, Az.: V ZR 77/90, zitiert nach juris, Rdnr. 10, 11; BGH, Urteil vom 07. Juli 1993, Az.: IV ZR 119/92, zitiert nach juris, Rdnr. 7 - 10; BGH…, Urteil vom 20. September 2000, Az.: IV ZR 203/99, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BGH…, Urteil vom 19. März 2003, Az.: IV ZR 67/02, zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, VersR 2009, 529, 530).

    So hat dieser etwa in einem Urteil vom 07. Juli 1993 (Az.: IV ZR 119/92, zitiert nach juris, Rdnr. 10) zur der Problematik Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 52/16

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrages durch den Versicherer …

    Eine solche Situation wurde aus den besonderen Umständen des Einzelfalles z.B. dann angenommen, wenn die Ursache der Rückenbeschwerden nicht unbedingt auf zukünftige Beschwerden schließen ließ, die einer Berufsausübung im Wege stehen könnten, wie z.B. bei Rückenbeschwerden nach einem besonderen Ereignis (z.B. Sportverletzung oder Verheben) oder solchen, die nach einer Massage ohne weitere ärztliche Behandlung vergangen sind (…BGH, Urt. v. 20.02.1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578; BGH, Urt. v. 07.07.1993 - IV ZR 119/92).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der …

    Zu Recht ist das Landgericht hinsichtlich der Frage der Gefahrerheblichkeit von der Vermutung des § 16 Abs. 1 S. 3 VVG ausgegangen, denn diese greift jedenfalls dann ein, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände auf der Hand liegt (BGH RuS 1993, 393).
  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 8 Sa 234/06

    Zur Verpflichtung einer Unterstützungskasse zur Zahlung der …

    Diese greift schon dann nicht ein, wenn es sich um das erstmalige Auftreten von Beschwerden handelt, die nach kurzer ärztlicher Behandlung weitere ärztliche Maßnahmen nicht veranlasst haben (BGH vom 07.07.1993 - IV ZR 119/92 - RuS 1993, 393).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über …

    Bestreitet der Versicherungsnehmer vielmehr die Gefahrrelevanz, kann von Gefahrerheblichkeit nur ausgegangen werden, wenn sie offenkundig ist oder der Versicherer darlegt, von welchen Grundsätzen er sich bei der Risikoprüfung leiten lässt (BGH r+s 93, 393; VersR 84, 629).
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