Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1953 - IV ZR 121/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1951 - IV ZR 34/50
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - IV ZR 121/52
Er will also nicht, dass in einem zweiten Verfahren Teile des ersten Verfahrens eine anderweitigen Beurteilung unterbreitet werden, ohne dass neue Tatsachen für diese Teile vorgetragen werden (vgl. BGHZ 2, 101 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] und 4, 189 sowie die Entscheidung des Senats IV ZR 117/52 vom 8. Januar 1953). - BGH, 08.01.1953 - IV ZR 117/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - IV ZR 121/52
Er will also nicht, dass in einem zweiten Verfahren Teile des ersten Verfahrens eine anderweitigen Beurteilung unterbreitet werden, ohne dass neue Tatsachen für diese Teile vorgetragen werden (vgl. BGHZ 2, 101 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] und 4, 189 sowie die Entscheidung des Senats IV ZR 117/52 vom 8. Januar 1953). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.07.1948 - ZS 43/48
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - IV ZR 121/52
§ 616 ZPO gilt grundsätzlich auch für eine auf § 48 EheG gestützte Klage (vgl. RGZ 164, 250 f; OGHZ 1, 119 f).
- BGH, 04.02.1954 - IV ZR 122/53
Rechtsmittel
Da das Gericht im Vorprozess bereits den Widerspruch für berechtigt erklärt hat und der Kläger sonst keine neuen Tatsachen, die im Vorprozess nicht bekannt waren, vorgetragen hat, kann es zweifelhaft sein, ob diese Frage nochmals einer gerichtlichen Entscheidung unterbreitet werden kann und ob die Tatsache, dass sich die dreijährige Dauer der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nunmehr vollendet hat, dazu ausreicht (vgl. die Entscheidung IV ZR 121/52, abgedruckt bei LM Nr. 6 zu § 616 ZPO sowie BGHZ 2, 98 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] [101], 4, 182 f [184] und 8, 118 f [123]). - BGH, 04.02.1954 - IV ZR 121/53
Rechtsmittel
Die Gefährdung des Unterhaltsanspruchs der Kinder kann aber nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Aufrechterhaltung der Ehe erfordern (vgl. insbes die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 28. Februar 1952 - IV ZR 83/51 und vom 19. März 1953 - IV ZR 121/52 - L-M Nr. 6 zu § 616 ZPO).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.