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| BGH, 30.11.1962 - IV ZR 123/62 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.10.1962 - IV ZR 87/62
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Auszug aus BGH, 30.11.1962 - IV ZR 123/62
Dieselben Grundsätze gelten bei der Festsetzung des Hundertsatzes der Rente für Gesundheitsschaden (§ 31 Abs. 3 BEG, § 15 Abs. 3 Nr. 2, 7, Abs. 4, 5 2. DV-BEG), wie der Senat in dem Urteil vom 3. Oktober 1962 - IV ZR 87/62 - dargelegt hat.
- BGH, 11.12.1963 - IV ZR 91/63
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 30. November 1962 - IV ZR 123/62 - in einem gleichliegenden Falle, in dem es sich gleichfalls um die Anrechnung von Versorgungsbezügen handelte, die aus einer Erwerbstätigkeit herrührten, die die Klägerin nach Vollendung ihres 45. Lebensjahres ausgeübt hatte, folgendes ausgeführt:.An der in dem Urteil vom 30. November 1962 - IV ZR 123/62 - niedergelegten Rechtsansicht ist auch nach erneuter Prüfung festzuhalten.
- BGH, 03.10.1962 - IV ZR 252/62
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in den zur Veröffentlichung vorgeschenen Urteilen von 3. Oktober 1962 - IV ZR 87/62 - und vom 30. November 1962 - IV ZR 123/62, die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung die im Wortlaut des § 13 Abs. 3 Nr. 7 BEG keine Stütze findet, abgelehnt und ausgesprochen, daß es bei der Berücksichtigung von Versorgungsbezügen gemäß der vorstehenden Bestimmung nicht darauf ankommen kann, ob und inwieweit die Bezüge auf einer zumutbaren oder einer unzumutbaren früheren Erwerbstätigkeit beruhen.
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