Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1966 - IV ZR 123/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Neufestsetzung der Rente - Zu berücksichtigender Zeitpunkt einer Veränderung im Falle einer Abänderungsklage - Berücksichtigung einer früher fehlerhaft festgesetzten Rente bei der Neuberechnung eines Rentenanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1965 - III ZR 189/64
Zeitpunkt der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 Zivilprozessrecht (ZPO) - Ein …
Auszug aus BGH, 27.04.1966 - IV ZR 123/65
In Betracht könnte frühestens der Zeitpunkt kommen, in dem die Entschädigungsbehörde die Entscheidung trifft, so wie auch im schriftlichen Urteilsverfahren der dem Schluß der mündlichen Verhandlung entsprechende Zeitpunkt frühestens der Tag der Beschlußfassung des Gerichts ist (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 189/64 -, NJW 1966, 52 Nr. 13).
- BGH, 09.10.1997 - IX ZR 29/97
Begriff der wesentlichen Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse
Fehlt es an einer solchen Änderung, wurden die Befunde seinerzeit nur ärztlich unrichtig gewürdigt, kommt eine Erhöhung der Rente dagegen nicht in Betracht (BGH, Urt. v. 27. April 1966 - IV ZR 123/65, RzW 1966, 417).Da die aufgrund der veränderten Verhältnisse neu errechnete Rente mit der im Erstbescheid festgesetzten zu vergleichen ist, kommt es nicht darauf an, ob die Rente im Erstbescheid zutreffend festgesetzt wurde oder ob sie bei richtiger Beurteilung höher oder niedriger hätte festgesetzt werden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1966 - IV ZR 123/65, RzW 1966, 417, 418; v. 15. April 1982 - IX ZR 29/81, LM § 206 BEG 1956 Nr. 39 Bl. 2 Rücks.;… vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Dezember 1981 - IX ZR 77/80, LM § 35 BEG 1956 Nr. 29; v. 21. Dezember 1982 - IX ZR 16/82, LM § 206 BEG 1956 Nr. 40 Bl. 3; v. 16. Februar 1984 - IX ZR 56/83, auszugsweise wiedergegeben bei Zorn NJW 1985, 1068, 1070 Nr. 10).
- BGH, 06.07.1966 - IV ZR 136/65
Rechtsmittel
Dabei ist die auf Grund veränderter Verhältnisse neu berechnete Gesundheitsschadensrente mit der Rente zu vergleichen, wie sie tatsächlich im früheren Bescheid festgesetzt worden ist, nicht aber mit der Rente, wie sie bei richtiger Beurteilung hätte festgesetzt werden müssen (Senatsurteil vom 21. April 1966 - IV ZR 123/65 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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