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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5600
BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61 (https://dejure.org/1962,5600)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1962 - IV ZR 124/61 (https://dejure.org/1962,5600)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 (https://dejure.org/1962,5600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1961 - IV ZR 135/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Ob die Klägerin diese Voraussetzung als solche dadurch erfüllt hat, daß sie zur Zeit der NS-Gewaltherrschaft von Karlsbad nach Prag, später von dort nach Belgrad und schließlich von Belgrad nach Skolpje flüchtete, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 24. November 1961 - IV ZR 135/61 -).
  • BGH, 25.01.1961 - IV ZR 202/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Denn wie der Senat bereits in mehreren früheren Entscheidungen näher dargelegt hat, vermag eine Auswanderung vor der allgemeinen Vertreibung die Vertriebeneneigenschaft und damit die Anspruchsberechtigung im Rahmen des § 154 BEG für den Verfolgten nur dann zu begründen, wenn er ohne seine Auswanderung von der Vertreibung erfaßt worden wäre, diese also durch seine vorherige - verfolgungsbedingte - Auswanderung vermieden hat (RzW 1961, 184 Nr. 31; 1961, 324 Nr. 35; 1960, 35 Nr. 29; 1960, 85 Nr. 34; ferner die Urteile vom 13. Juli 1960 - IV ZR 64/60 -, vom 25. Januar 1961 - IV ZR 202/60 -, vom 19. April 1961 - IV ZR 147/60 - und vom 10. Mai 1961 - IV ZR 306/60 -).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 147/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Denn wie der Senat bereits in mehreren früheren Entscheidungen näher dargelegt hat, vermag eine Auswanderung vor der allgemeinen Vertreibung die Vertriebeneneigenschaft und damit die Anspruchsberechtigung im Rahmen des § 154 BEG für den Verfolgten nur dann zu begründen, wenn er ohne seine Auswanderung von der Vertreibung erfaßt worden wäre, diese also durch seine vorherige - verfolgungsbedingte - Auswanderung vermieden hat (RzW 1961, 184 Nr. 31; 1961, 324 Nr. 35; 1960, 35 Nr. 29; 1960, 85 Nr. 34; ferner die Urteile vom 13. Juli 1960 - IV ZR 64/60 -, vom 25. Januar 1961 - IV ZR 202/60 -, vom 19. April 1961 - IV ZR 147/60 - und vom 10. Mai 1961 - IV ZR 306/60 -).
  • BGH, 22.02.1961 - IV ZR 256/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Sie stutzt sich, wie insbesondere in der Entscheidung vom 22. Februar 1961 - IV ZR 256/60 -, LM Nr. 2 zu § 154 BEG = RzW 1961, 324 näher dargelegt ist, auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 154 Abs. 2 BEG.
  • BGH, 10.05.1961 - IV ZR 306/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Denn wie der Senat bereits in mehreren früheren Entscheidungen näher dargelegt hat, vermag eine Auswanderung vor der allgemeinen Vertreibung die Vertriebeneneigenschaft und damit die Anspruchsberechtigung im Rahmen des § 154 BEG für den Verfolgten nur dann zu begründen, wenn er ohne seine Auswanderung von der Vertreibung erfaßt worden wäre, diese also durch seine vorherige - verfolgungsbedingte - Auswanderung vermieden hat (RzW 1961, 184 Nr. 31; 1961, 324 Nr. 35; 1960, 35 Nr. 29; 1960, 85 Nr. 34; ferner die Urteile vom 13. Juli 1960 - IV ZR 64/60 -, vom 25. Januar 1961 - IV ZR 202/60 -, vom 19. April 1961 - IV ZR 147/60 - und vom 10. Mai 1961 - IV ZR 306/60 -).
  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 64/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - IV ZR 124/61
    Denn wie der Senat bereits in mehreren früheren Entscheidungen näher dargelegt hat, vermag eine Auswanderung vor der allgemeinen Vertreibung die Vertriebeneneigenschaft und damit die Anspruchsberechtigung im Rahmen des § 154 BEG für den Verfolgten nur dann zu begründen, wenn er ohne seine Auswanderung von der Vertreibung erfaßt worden wäre, diese also durch seine vorherige - verfolgungsbedingte - Auswanderung vermieden hat (RzW 1961, 184 Nr. 31; 1961, 324 Nr. 35; 1960, 35 Nr. 29; 1960, 85 Nr. 34; ferner die Urteile vom 13. Juli 1960 - IV ZR 64/60 -, vom 25. Januar 1961 - IV ZR 202/60 -, vom 19. April 1961 - IV ZR 147/60 - und vom 10. Mai 1961 - IV ZR 306/60 -).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus …

    Soweit die Vertriebeneneigenschaft gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG zu prüfen war, hat er in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß die Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG auf der Fiktion einer späteren Vertreibung beruhe, von der der Verfolgte betroffen worden wäre, wenn er nicht vor der allgemeinen Vertreibung der Deutschen aus seiner früheren Heimat ausgewandert wäre, und daß aus diesem Grunde die Vorschrift keine Anwendung finden könne auf solche Emigranten, bei denen diese Fiktion versage (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 -, NJW RzW 1962 S. 368, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs …

    Die engere Auslegung der Vorschrift durch das Berufungsgericht findet auch keine Stütze in dem Hinweis der Urteilsgründe auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 3. Oktober 1961 - IV ZR 68/62 -, RzW 1963, 77, vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 -, RzW 1962, 368, sowie vom 10. Juli 1963 - IV ZR 69/63 -, RzW 1963.556.
  • BGH, 13.06.1962 - IV ZR 5/62

    Rechtsmittel

    Nur dort, wo es ohne besondere Ermittlungen zu diesem Punkt auf Grund des bekannten Sachverhalts, insbesondere auf Grund der tatsächlichen konkreten Gestaltung des Lebensschicksals eines Verfolgten nach seiner Auswanderung feststeht, daß er von Vertreibungsmaßnahmen nicht betroffen worden wäre, etwa weil er noch vor der allgemeinen Vertreibung verstorben ist, oder daß er von ihnen tatsächlich nicht betroffen ist, weil er nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft in das Vertreibungsgebiet zurückgekehrt ist, ohne von dort vertrieben worden zu sein, ist die Vertriebeneneigenschaft als Voraussetzung für eine Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen und für Schäden durch Sonderabgaben zu verneinen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 28. Februar 1962 IV ZR 124/61).
  • BGH, 29.05.1963 - IV ZR 296/62

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 -, RzW 1962, 368 Nr. 30) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die aus einem Vertreibungsgebiet ausgewanderten Verfolgten von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wären, wenn sie sich zur Zeit der allgemeinen Vertreibung noch im Vertreibungsgebiet aufgehalten hätten.
  • BGH, 10.07.1963 - IV ZR 69/63

    Rechtsmittel

    Mit dieser Feststellung sei die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 - (LM BEG 1956 § 154 Nr. 5) bestehende Vermutung ausgeräumt, daß die aus Bulgarien ausgewanderte Klägerin von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre, wenn sie nicht ausgewandert wäre.
  • BGH, 10.10.1962 - IV ZR 102/62

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. Februar 1962 - IV ZR 124/61 -, RzW 1962, 368 Nr. 30) bei der Entscheidung über Entschädigungsansprüche deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, die vor der allgemeinen Vertreibung aus Verfolgungsgründen ausgewandert sind, grundsätzlich davon auszugehen, daß sie von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wären, wenn sie zur Zeit der allgemeinen Vertreibung sich noch im Vertreibungsgebiet aufgehalten hätten.
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