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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,681
BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76 (https://dejure.org/1977,681)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1977 - IV ZR 13/76 (https://dejure.org/1977,681)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - IV ZR 13/76 (https://dejure.org/1977,681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesellschafter - Versorgungsberechtigte - Versorgungsrente - VBL

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 171
  • NJW 1977, 1493
  • MDR 1977, 921
  • VersR 1977, 763
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des Beamtenrechts, wonach Versorgungsleistungen des Dienstherrn in einem angemessenen Abstand hinter dem aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben müssen (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1977 = BGHZ 69, 171, 178) [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76], wurde für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes die Auffassung vertreten, daß die im Ruhestand erreichbare Gesamtversorgung angemessen hinter dem letzten verfügbaren Arbeitseinkommen zurückbleiben soll.

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH Urteile vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a).

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei …

    Die Satzung folgt damit dem Herkunftsprinzip (BGH VersR 1986, 360; BGHZ 69, 171).

    Die zusätzliche Versorgung darf jedoch nicht zu einer sozialpolitisch unerwünschten und die öffentlichen Kassen doppelt belasteten Überversorgung führen (BGHZ 69, 171).

    Rn. 14 Es stellt danach keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, dass die Leistungsminderung der Beklagten auf die Bezieher solcher Einkünfte beschränkt ist, die - im weiteren Sinne - aus öffentlichen Mitteln herrühren, dagegen dann nicht eingreift, wenn sie von einem privaten Arbeitgeber stammen (BGH VersR 1991, 449 und BGHZ 69, 171).

    Bei der Auslegung der Bestimmung gelten die gleichen Auslegungsgrundsätze wie für Risikobeschränkungsklauseln (BGHZ 69, 171).

    Dass die Mittel in der Regel aus öffentlichen Kassen stammen, wenn sie von einem der in § 65 Abs. 4 VBLS aufgeführten Arbeitgeber aufgewendet werden, liegt auf der Hand, schließt jedoch nicht aus, dass es sich im Einzelfall gleichwohl anders verhalten kann (vgl. BGHZ 69, 171).

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 14 U 104/02

    Geltung der Ruhensvorschrift i.R.d. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei …

    Die Satzung folgt damit dem Herkunftsprinzip (BGH VersR 1986, 360 [BGH 11.12.1985 - IVa ZR 252/83] ; BGHZ 69, 171).

    Die zusätzliche Versorgung darf jedoch nicht zu einer sozialpolitisch unerwünschten und die öffentlichen Kassen doppelt belasteten Überversorgung führen (BGHZ 69, 171).

    Es stellt danach keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, dass die Leistungsminderung der Beklagten auf die Bezieher solcher Einkünfte beschränkt ist, die - im weiteren Sinne - aus öffentlichen Mitteln herrühren, dagegen dann nicht eingreift, wenn sie von einem privaten Arbeitgeber stammen (BGH VersR 1991, 449 [BGH 30.01.1991 - IV ZR 96/90] und BGHZ 69, 171).

    Bei der Auslegung der Bestimmung gelten die gleichen Auslegungsgrundsätze wie für Risikobeschränkungsklauseln (BGHZ 69, 171).

    Dass die Mittel in der Regel aus öffentlichen Kassen stammen, wenn sie von einem der in § 65 Abs. 4 VBLS aufgeführten Arbeitgeber aufgewendet werden, liegt auf der Hand, schließt jedoch nicht aus, dass es sich im Einzelfall gleichwohl anders verhalten kann (vgl. BGHZ 69, 171).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …

    Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des Beamtenrechts, wonach Versorgungsleistungen des Dienstherrn in einem angemessenen Abstand hinter dem aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben müssen (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.1977 - IV ZR 13/76 - VersR 1977, 763, 765 [ = BGHZ 69, 171, 178 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76]]), wurde für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes die Auffassung vertreten, daß die im Ruhestand erreichbare Gesamtversorgung angemessen hinter dem letzten verfügbaren Arbeitseinkommen zurückbleiben soll.

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2a).

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 7/87

    Wirksamkeit der Satzungsänderung einer Zusatzversorgungskasse - Rechtmäßigkeit …

    Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des Beamtenrechts, wonach Versorgungsleistungen des Dienstherrn in einem angemessenen Abstand hinter dem aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben müssen (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.1977 - IV ZR 13/76 - VersR 1977, 763, 765 [= BGHZ 69, 171, 178 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76]]), wurde für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes die Auffassung vertreten, daß die im Ruhestand erreichbare Gesamtversorgung angemessen hinter dem letzten verfügbaren Arbeitseinkommen zurückbleiben soll.

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a, dort allerdings zur VBL) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzungsreform von 1967, durch die die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch für den kommunalen Bereich einheitlich und völlig neu geregelt worden ist, das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a, dort jeweils zur VBL).

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …

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  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Zustimmung zur Satzungsänderung - …

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a).

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Verstoß gegen das Gleichheitsgebot …

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a).

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 148/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Wirksamkeit der Satzungsänderung - …

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a).

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87

    Wirksamkeit der Änderung einer kirchlichen Satzung - Änderungen einer kirchlichen …

    In diesem Sinne hat sich auch der frühere IV. Zivilsenat (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3. a, dort allerdings zur VBL) geäußert.

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzungsreform von 1967, durch die die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch für den kommunalen Bereich einheitlich und völlig neu geregelt worden ist und dem sich die kirchlichen Zusatzversorgungskassen angeschlossen haben, das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a, dort jeweils zur VBL).

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 213/87

    Verstoß gegen das Gleicheitsgebot - Wirksamkeit einer Satzungsänderung - …

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des § …

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 94/78

    Verpflichtung des Versicherers zur Leistung gegenüber dem …

  • BGH, 27.03.1985 - IVa ZR 192/82

    Ruhen einer Versorgungsrente

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 66/79

    Ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art - Übergangsversorgung - Altersgrenze - …

  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 96/90

    Gültigkeit von Klauseln der VBLS betreffend das Ruhen von Versorgungsbezügen

  • LG Köln, 11.04.2002 - 24 O 481/01
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 153/84

    Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung; Anrechnung ausländischer Renten

  • BGH, 20.10.1977 - II ZR 25/77

    Altersversorgung Beamte und Bezugnahme auf privatrechtliche Altersversorgung

  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 281/86

    Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsrente - Berücksichtigung des …

  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 12 U 100/97

    Qualifizierung von Leistungen aus Lebensversicherungen, die vom früheren …

  • LG Karlsruhe, 23.03.2001 - 6 S 12/00

    Anspruch auf Versorgungsrente, wenn bereits Anwartschaft oder einen Anspruch auf …

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