Rechtsprechung
| BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaskoversicherung - Diebstahl - Fahrzeug - Teilurteil - Grundurteil - Berufungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301
Zulässigkeit eines Teilurteils - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
Ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, darf nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (BGHZ 107, 236, 242). - BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest der geltend gemachten Ansprüche unabhängig ist (BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 22.04.1998 - IV ZR 162/97
Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
Nur dann ist die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen durch das Teilurteil einerseits und das Schlußurteil andererseits ausgeschlossen (Senatsurteil vom 22. April 1998 - IV ZR 162/97 - BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zurückverweisung 2).
- OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 5 U 19/01 Es fehlt an der in § 301 ZPO vorausgesetzten Entscheidungsreife des Teilanspruchs, wenn das Teilurteil eine Frage entscheidet, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen Ansprüche noch einmal stellt und damit die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu den Vorfragen begründet (BGH, Urteil vom 27.5. 1992 IV ZR 42/91, NJW-RR 1992, 1053; Urteil vom 10.5. 2000 IV ZR 132/99, BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
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