Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1978 - IV ZR 134/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Errichtung steuerbegünstigter Eigentumswohnungen nach dem sogenannten "Kölner Modell" - Anforderungen an die Erbringung einer echten Maklerleistung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77
Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 03.05.1978 - IV ZR 134/77
Das Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Durch das Urteil vom 15. März 1978 (IV ZR 77/77) hat der erkennende Senat in einem Falle entschieden, in dem ein anderer Kunde der Beklagten zu 1 diese auf Rückzahlung einer "Gebühr" in Anspruch nahm, die er aufgrund einer am 28. Juli/1. August 1972 getroffenen Vereinbarung entrichtet hatte.
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat allerdings in zwei Entscheidungen (Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -) den gegenteiligen Standpunkt vertreten.Eine abweichende Ansicht vermag der Senat auch nicht aus dem Urteil des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 - zu entnehmen.
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in zwei Entscheidungen (Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -) den gegenteiligen Standpunkt vertreten.Eine abweichende Ansicht vermag der Senat auch nicht aus dem Urteil des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - IV ZR 134/77 - zu entnehmen.
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80
Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich …
Der Sinngehalt dieser Vereinbarung ist vielmehr, nach objektiven Maßstäben, ebenso unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks zu ermitteln, wobei in den Kreis der Erwägungen alle Umstände einzubeziehen sind, die für die Beurteilung von Bedeutung waren (vgl. BGH WM 1978, 708, 709, weiter auch WM 1977, 762 und das unveröffentlichte Urteil vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -).Allerdings hat der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in vergleichbaren Fällen die Zahlungen an Außendienstmitarbeiter als anzurechnende Entreicherung angesehen (WM 1978, 708, 710/711, ebenso Urteil vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77).
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80
Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des …
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat allerdings in zwei Entscheidungen (Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -) den gegenteiligen Standpunkt vertreten. - BGH, 03.10.1979 - IV ZR 89/77
Übernahme einer Provisionsverpflichtung auf Grund schlüssigem Verhalten - …
Zur Frage des Wegfalls der Bereicherung wird, soweit es auf sie in der neuen Verhandlung noch ankommen sollte, auf die Urteile des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - (WM 1978, 708) und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 - verwiesen.
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