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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4665
BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,4665)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - IV ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,4665)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - IV ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,4665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - Voraussetzungen des Vorliegens eines Versicherungsfalls bei einem Diebstahl - Umfang der Beweislast eines Versicherers zur Erreichung eines Versicherungsfalls bei einem behaupteten Diesbstahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 737
  • VersR 1991, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

    Der Schluß, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde, läßt sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

  • BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86

    Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
    Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
    Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

  • OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04

    Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Rn. 15 Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …

    Auch dort muss er nur konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 15;… NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 15).

    Für die Verwendung eines Nachschlüssels können u. a. Kopierspuren sprechen, die auf das Fertigen eines Nachschlüssels hindeuten (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 16).

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der …

    Ebenso wie in der Einbruchdiebstahlversicherung oder in der Fahrzeugversicherung (vgl. nur Senatsurteile vom 9. Januar 1991 - IV ZR 14/90 - VersR 1991, 297 unter II, 2; vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92 - VersR 1993, 1007 unter 4 a) genügt er auch hier seiner Beweislast mit dem Nachweis eines äußeren Sachverhalts ("äußeres Bild"), der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Diebstahl zuläßt.
  • OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 113/91

    Versicherung Einbruchdiebstahl Nachweis

    Ein solcher Schluß läßt sich auch ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (vgl. BGH r+s 1991, 98 ff., 294 f.).

    Rn. 13 Nach Meinung des Senats reichen Kratz- und Schleifspuren an Türschloß und Türblatt allein als Beweisanzeichen nicht aus, um auch nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Nachschlüsseldiebstahl schließen zu können (so auch BGH r+s 1991, 98 ff.).

  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

    Auch dort muss er nur konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff.; NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff.).

    Für die Verwendung eines Nachschlüssels können u. a. Kopierspuren sprechen, die auf das Fertigen eines Nachschlüssels hindeuten (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737 f.).

  • KG, 16.12.2011 - 6 W 46/11

    Hausratversicherung - Mitversicherung von Arbeitsgeräten und …

    Für diese Variante muss der Versicherungsnehmer konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff.; NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff.).

    Für die Verwendung eines Nachschlüssels können u. a. Kopierspuren sprechen, die auf das Fertigen eines Nachschlüssels hindeuten (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737 f.).

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 60/95

    Anforderungen an die Substantiierung eines versicherungsvertragsrechtlichen …

    Rn. 8 Das äußere Bild eines "Nachschlüsseldiebstahls" kann allerdings auch in der Weise bewiesen werden, daß Umstände vorhanden sind, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Täter durch Überwindung einer verschlossenen Tür ins Haus gelangt ist und daß dies mittels eines Nachschlüssels geschehen sein muß, weil sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluß ziehen läßt, daß die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich ist (BGH r+s 1990, 129; r+s 1991, 98 ff. = VersR 1991, 297; VersR 1991, 543 f.).
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