Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherung eines Landwirtes gegen Betriebshaftpflicht und Grundstückshaftpflicht - Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlich falschen Angaben über das Schadensereignis - Pflicht des Versicherers zum Hinweis auf einen drohenden Verlust des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 405
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69
Hierauf muß der Versicherer in seiner Rechtsbelehrung grundsätzlich hinweisen (BGHZ 48, 7, 9 [BGH 08.05.1967 - II ZR 17/65] = VersR 1967, 593/94; VersR 1970, 1046/47). - BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69
In einem solchen Fall verliert der Versicherungsnehmer, wie der Senat erst vor kurzem entschieden hat (Urteil vom 20. November 1970; NJW 1971, 192), seinen Versicherungsanspruch auch dann, wenn er vorher nicht über die Folgen eines vorsätzlich falschen Schadenberichtes belehrt worden ist. - BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
Umfang einer Kraftverkehrsversicherung - Abänderung eines Versicherungsvertrages …
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69
Hierauf muß der Versicherer in seiner Rechtsbelehrung grundsätzlich hinweisen (BGHZ 48, 7, 9 [BGH 08.05.1967 - II ZR 17/65] = VersR 1967, 593/94; VersR 1970, 1046/47).
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3). - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Sollte eine etwaige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit folgenlos geblieben sein, werden die Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs und das Belehrungserfordernis zu beachten sein (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3 und vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73
Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige …
Der Kläger würde bei gerechter Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Parteien den ihm generell gewährten Schutz in unzulässiger Weise ausnutzen, wenn er der Beklagten entgegenhalten könnte, daß er zwar über den ihm bei falschen Angaben drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs belehrt worden sei, dabei aber unerwähnt geblieben sei, daß der Rechtsverlust auch dann eintrete, wenn die falschen Angaben dem Versicherer keine Nachteile bringen würden (BGH VersR 1971, 405; vgl. auch BGH VersR 1973, 217). - LG Wuppertal, 17.11.2017 - 4 O 110/16
Kfz-Kaskoversicherung - Falschangabe über Finanzierung des Fahrzeugs
Denn der arglistig handelnde Versicherungsnehmer verdient den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht (vgl. BGH, VersR 1976, 383; NJW 1973, 365; VersR 1971, 405; NJW 1971, 192).
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