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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1175
BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2005 - IV ZR 145/04 (https://dejure.org/2005,1175)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ARB 94 § 5 (3) b

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 513
  • MDR 2006, 392
  • NZA 2006, 229
  • VersR 2005, 1725
  • AnwBl 2006, 64
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Er braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03 - VersR 2004, 1596 unter II 1).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Er braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 170/03 - VersR 2004, 1596 unter II 1).
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    d) Bei der einverständlichen Erledigung eines Rechtsstreits durch einen Vergleich ist aber dessen Ausdehnung auf nicht rechtshängige Streitgegenstände häufig sachdienlich und allgemein üblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809 unter I 2 b).
  • LG Hannover, 23.08.1993 - 20 S 68/93

    Umfang der Leistungen einer Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
    Dass insoweit vorsorglich ein künftig etwa möglicher Streit habe ausgeschlossen werden sollen, rechtfertige die Annahme eines Versicherungsfalles nicht (in diesem Sinne auch LG Hannover r+s 1993, 466 f.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05

    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines …

    Von daher ist auch ohne Belang, dass, worauf die Beklagte verweist, in den geschlossenen Aufhebungsvertrag Positionen eingeflossen sein sollen, die nicht im Streit gewesen seien (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.9.2005, IV ZR 145/04, VersR 2005, 1725).
  • LG Wuppertal, 11.10.2018 - 9 S 72/18

    Erstreckung der von einer Rechtsschutzversicherung zugesagten Deckung für einen …

    Diese Leistungseinschränkung ist wirksam und greift vorliegend auch ein.Die vom Kläger bemühte Entscheidung des BGH (IV ZR 145/04, bei juris) ist nicht behilflich.
  • AG Dresden, 13.01.2017 - 105 C 3867/16

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss von Vergleichsmehrkosten zulässig? …

    Daher verbleibe es bei dem seitens des BGH im Urteil vom 14.09.2005 (Az.:IV ZR 145/04, Anlage K12) aufgestellten Grundsatz.
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