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| BGH, 02.07.1953 - IV ZR 147/52 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.1951 - IV ZR 128/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - IV ZR 147/52
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil des erkennenden Senats in dieser Sache vom 26. Juni 1951 - IV ZR 128/50 - verwiesen.Die durch die Abgabe selbständiger Schuldversprechen gegen die Beklagte zu 1) begründeten Forderungen der Klägerin sind, wie der Senat bereits in dem in diesem Rechtsstreit ergangenen Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 128/50 - ausgeführt hat, nach § 16 UmstG im Verhältnis 10 : 1 auf Deutsche Mark umgestellt worden.
- BGH, 21.06.1954 - IV ZR 5/54
Rechtsmittel
Der Senat hat sich mit einem derartigen Fall in zwei Urteilen vom 28. Juni 1951 - IV ZR 128/50 - und vom 2. Juli 1953 - IV ZR 147/52 - befaßt.Dabei kann es hier dahinstehen, ob die Umbuchung eine Abtretung beinhaltet oder als Neubegründung einer Forderung für die Klägerin und gleichzeitiges Erlöschen der Forderung der Erbengemeinschaft rechtlich zu würdigen ist (vgl. Urteil vom 2. Juli 1953 - IV ZR 147/52 - auf Seite 12 ff).
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