Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 1; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristversäumnis eines materiellen Versicherungsanspruchs durch eine verklausulierte Formulierung einer Belehrung durch einen Streithelfer; Entstehung eines Schadens durch Geltendmachung von Anprüchen gegenüber einem Streithelfer; Verlust eines Versicherungsanspruchs ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3
Anforderungen an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch den Versicherer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Irreführende Belehrung des Versicherers ist unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1327
- VersR 2004, 1541
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00
Irreführung einer Belehrung
Auszug aus BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03
Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (Senatsurteil vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.). - BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz …
Auszug aus BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03
Das macht ausreichend deutlich, daß sich der Fristablauf materiellrechtlich auswirkt, der Versicherungsnehmer also nicht lediglich sein Klagerecht, sondern den Anspruch selbst einbüßt (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - IX ZR 91/90 - BGHR VVG § 12 Abs. 3 Satz 2 Belehrung 2).
- BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Es trifft zwar zu, dass an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu Senatsurteile vom 3. März 2004 - IV ZR 15/03 - VersR 2004, 1541 unter II; vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.). - BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05
Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der …
Diesem muss bewusst werden, dass er durch bloßen Zeitablauf seinen materiell-rechtlichen Versicherungsanspruch verliert, wenn er ihn nicht vor Fristende gerichtlich geltend macht (Senatsurteile vom 3. März 2004 - IV ZR 15/03 - VersR 2004, 1541 unter II 1; vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04
Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit …
Insbesondere genügt die Mitteilung, dass die Frist "mit Zugang dieses Schreibens" beginne (vgl. dazu jüngst BGH Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 13/03 r+s 04, 363 sowie LG Berlin, Urt. v. 09.12.2003 - 7 O 34/03, VersR 2004, 1031). - OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Anforderungen an die Belehrung der Rechtsfolgen des Fristablaufs in dem …
Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ). - LSG Hessen, 30.03.2006 - L 8/14 P 7/04 Die Berufungsbeklagte war durch das Schreiben der Berufungsklägerin, mit dem diese Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung endgültig ablehnte, in nicht zu beanstandender Weise darüber belehrt worden, dass dagegen innerhalb der Sechs-Monats-Frist gerichtlich vorgegangen werden musste, um das Erlöschen möglicherweise bestehender Leistungsansprüche zu verhindern (zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG vgl. BGH VersR 2004, 1541).
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